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Besondere Aufgaben, Rechte & Pflichten

Zentrale Bestimmung

Behindertenvertrauenspersonen und ihre Stellvertreter:innen vertreten die Interessen begünstigter behinderter Arbeitnehmer:innen im Betrieb und haben ein Vertretungsrecht gegenüber der Betriebsinhaberin bzw. dem Betriebsinhaber, auch neben dem Betriebsrat.

Besondere Aufgaben

Sie überwachen die Einhaltung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), schlagen Maßnahmen zur Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung sowie Rehabilitation vor und weisen auf spezielle Bedürfnisse hin. Sie nehmen mit beratender Stimme an Betriebsratssitzungen teil und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Öffentlicher Dienst, Großbetriebe und Konzerne

Auch im öffentlichen Dienst und in Großunternehmen mit Zentralbetriebsrat bzw. Konzernvertretung werden Behindertenvertrauenspersonen gewählt. Informationen dazu bietet die ÖGB-Broschüre "Die Behindertenvertrauensperson".

Persönliche Rechte und Pflichten

Behindertenvertrauenspersonen üben ihr Amt weisungsfrei und ehrenamtlich aus, dürfen nicht benachteiligt werden und haben Anspruch auf Freistellung für Schulungen. Die Arbeitgeber:innen müssen die notwendigen Räumlichkeiten und Materialien zur Verfügung stellen. Kündigung oder Entlassung bedarf der Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts. Sachaufwand und Barauslagen werden unter bestimmten Bedingungen erstattet.