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Rechte & Pflichten

Die Konzernvertretung hat ähnliche Rechte wie der Zentralbetriebsrat, wenn es um die Vertretung der Arbeitnehmer:innen im ganzen Konzern geht. Sie kann nicht nur Informationen von der Konzernleitung bekommen und Vorschläge machen, sondern hat auch das Recht mitzubestimmen, besonders bei Betriebsvereinbarungen. Diese neuen Rechte überschneiden sich aber nicht mit den Aufgaben von Zentralbetriebsräten oder Betriebsräten, weil die Konzernvertretung nur bei Themen aktiv wird, die Arbeitnehmer:innen aus verschiedenen Unternehmen des Konzerns betreffen.

Rechte des Konzernbetriebsrats:

  • Information und Konsultation: Der Konzernbetriebsrat hat das Recht, von der Konzernleitung regelmäßig und rechtzeitig Informationen über wichtige Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer:innen betreffen, zu erhalten.
  • Mitwirkung: Bei Entscheidungen, die die Interessen der Arbeitnehmer:innen betreffen, insbesondere bei Planungen zur Betriebsänderung, Umstrukturierung oder bei Massenentlassungen, hat der Konzernbetriebsrat das Recht, beteiligt zu werden.
  • Einflussnahme: Der Konzernbetriebsrat kann Vorschläge machen und Stellungnahmen abgeben, die die Konzernleitung bei ihren Entscheidungen berücksichtigen sollte.

Pflichten des Konzernbetriebsrats:

  • Interessenvertretung: Der Konzernbetriebsrat muss die Interessen aller Arbeitnehmer:innen im Konzern vertreten und sich für faire Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung einsetzen.
  • Verschwiegenheit: Über vertrauliche Informationen, die dem Konzernbetriebsrat im Rahmen seiner Tätigkeit zugänglich gemacht werden, muss er Stillschweigen bewahren.
  • Zusammenarbeit: Der Konzernbetriebsrat ist verpflichtet, konstruktiv mit der Konzernleitung zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Lösungen zum Wohl der Arbeitnehmer:innen und des Unternehmens zu finden.

Der Konzernbetriebsrat fungiert somit als Brücke zwischen der Belegschaft und der Konzernleitung, mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen und das Betriebsklima positiv zu gestalten.