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Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

SVPs sind Arbeitnehmer:innenvertreter:innen, die im Betrieb für Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständig sind, jedoch ist die Umsetzung des Arbeitsschutzes Aufgabe der Arbeitgeber:innen.

Bestellung der Sicherheitsvertrauensperson

Bei mehr als 10 Beschäftigten müssen Arbeitgeber:innen SVPs bestellen und dies dem Arbeitsinspektorat melden. Die Bestellung erfordert Zustimmung des Betriebsrats oder der Belegschaft.

Funktionsperiode

Die Amtszeit einer SVP beträgt vier Jahre.

Anzahl der SVPs pro Betrieb

- Bis 50 Beschäftigte: 1 SVP
- Bis 100: 2 SVPs
- Bis 300: 3 SVPs
- Weitere Staffelung bis zu 8 SVPs bei 2200 Beschäftigten, plus eine SVP pro zusätzliche 800 Beschäftigte.

Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson

SVPs benötigen eine mindestens 24-stündige Ausbildung, finanziert von den Arbeitgeber:innen.

Aufgaben und Rechte von Sicherheitsvertrauenspersonen

SVPs fördern Gesundheits- und Sicherheitsinteressen im Betrieb, arbeiten mit dem Betriebsrat und Präventivfachkräften zusammen und beraten Arbeitgeber:innen. Sie sollen auf Mängel hinweisen und benötigen Zugang zu relevanten Informationen.

Wieviel Zeit steht für die Ausübung der Tätigkeit zu?

Die benötigte Zeit für SVP-Aufgaben wird von Arbeitgeber:innen bereitgestellt und gilt als Arbeitszeit.

Der arbeitsrechtliche Schutz der SVP

SVPs genießen Weisungsfreiheit, Schutz vor Benachteiligung und einen besonderen Kündigungsschutz.