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Betriebsratsbüro

Dem Betriebsrat sind zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben Räumlichkeiten, Büro und Geschäftserfordernisse sowie sonstige Sacherfordernisse in einem der Größe des Betriebes angemessenen und einem den Bedürfnissen des Betriebsrates entsprechenden Ausmaß unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B.:

  • Gesetzesbücher
  • Computer, Internet
  • Administrativkraft 
  • Telefonanschluss und Telefonkosten
  • Räumlichkeiten innerhalb des Betriebes
  • Smartphone

Außerdem hat die bzw. der Betriebsinhaber:in unentgeltlich für die Instandhaltung der bereitgestellten Räume und Gegenstände zu sorgen.