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Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen der Belegschaft, vertreten durch die zuständigen Organe (Betriebsrat), und der bzw. dem Bertriebsinhaber:in.

Werden sie in jenen Angelegenheiten abgeschlossen, zu deren Regelung die Betriebsvereinbarung durch Gesetz oder Kollektivvertrag ermächtigt wurde, entfalten sie besondere Rechtswirkungen. Sie haben Normwirkung, sind unabdingbar, unterliegen dem Günstigkeitsprinzip und sind auch zum Teil nach Kündigung mit einer Nachwirkung ausgestattet. Es gibt verschiedene Arten von Betriebsvereinbarungen, die verschiedene Sachgebiete regeln können und deren Beurteilung nach unterschiedlichen rechtlichen Merkmalen vorgenommen werden kann: