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Gewerkschaft Bau-Holz Kärnten appelliert an Baufirmen

Die Hitzeregelung ab 32,5 Grad für den Baubereich hat bei der letzten Hitzewelle 2019 gegriffen. Jede zweite Firma hat sie genutzt und 39.122 Bauarbeiter bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) 2019 Hitzefrei. Da nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.

Die erste Hitzewelle 2021 hat uns fest im Griff. Sie wird nicht die letzte des Jahres sein: Die fünf heißesten Sommer der Messgeschichte wurden ab dem Jahr 2000 gemessen, wie Experten der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) bestätigen. „Die Statistiken beweisen, wie notwendig die Hitze-Regelung am Bau ist. 2019 bekamen insgesamt 39.122 Bauarbeiter aus 5.245 Baubetrieben in Österreich Hitzefrei.  Damit hat jede zweite Firma im Interesse ihrer Beschäftigten und deren Gesundheit gehandelt“, so GBH Landesgeschäftsführer Alois Peer.
 

Appell an Arbeitgeber
„Arbeiten in der Hitze ist sehr gefährlich. Es schwächt die Konzentrationsfähigkeit, es passieren mehr Arbeitsunfälle und deshalb unser großer Appell an die Arbeitgeber, alle Maßnahmen zu setzen, um das Arbeiten unter Hitze für die Beschäftigten erträglich zu machen“, so Peer. Das heißt: Trinkpausen nutzen und dementsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stellen, wie bspw. Sonnenschutz oder verlegen der Arbeit in den Schatten, wo es möglich ist. „Überall dort, wo wir die 32,5 Grad Celsius an Hitze überschreiten, mein Appell an die Arbeitgeber und die Auftraggeber: Stellt bitte die Arbeiten ein! Es hilft nichts, wenn es danach schwere Arbeitsunfälle gibt und dadurch Bauarbeiter, oder Menschen, die im Freien arbeiten, schwere Verletzungen davontragen. Das muss nicht sein, das ist nicht notwendig“, appelliert Peer.
 

Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung

  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat das Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.