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Salzburg

Zwei-Klassen-Schutz für Schwangere aufheben!

Alle berufstätigen schwangeren Frauen müssen gleich gut abgesichert werden

Der Freistellungsanspruch von schwangeren Arbeitnehmerinnen, wenn ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist oder eine Gefährdung nicht vermieden werden kann, ist richtig und wichtig. Allerdings greift er - auch nach Ansicht von ExpertInnen - viel zu kurz. Denn nach wie vor ist ein Großteil der Schwangeren von dieser Möglichkeit der Freistellungsregelung ausgeschlossen.

„Seit einigen Monaten erreichen uns immer wieder Anrufe von verzweifelten schwangeren Arbeitnehmerinnen. Die Corona-Krise ist für Schwangere besonders belastend. Diese erwerbstätigen Frauen sorgen sich sehr um ihre eigene Gesundheit und vor allem um die Gesundheit ihres ungeborenen Kindes!“, zeigt sich Petra Berger-Ratley, ÖGB-Landesfrauenvorsitzende, besorgt.

Das Risiko einer Corona-Virus-Infektion für Schwangere ist in vielen Bereichen real, auch wenn in der direkten Berufsausübung kein physischer Körperkontakt mit anderen Personen gegeben ist: „In Branchen wie beispielsweise dem Handel, in dem sehr viele Frauen beschäftigt sind, ist ein häufiger Kundenkontakt unumgänglich“, ergänzt ÖGB-Landesgeschäftsführerin Gabi Proschofski.

„Selbst in großen Produktionsbetrieben, wo viele Menschen in einer Werkshalle arbeiten, ist es oft sehr schwierig oder gar nicht möglich, den Abstand zu KollegInnen einzuhalten. Aber auch Frauen, die in der Kinderbetreuung oder in Schulen arbeiten, in der Pflege oder als Polizistinnen, Exekutiv- oder Justizwachebeamtinnen beschäftigt sind, werden von der bestehenden Regelung ‚übersehen‘ und damit ausgeschlossen.“

Nicht immer ist Home-Office möglich

Berger-Ratley weist auch darauf hin, dass es für viele erwerbstätige Frauen - aufgrund ihres Berufsbildes – unmöglich ist, von zu Hause aus zu arbeiten. „Ich möchte auch sehr dringend darauf hinweisen, dass laut Arbeitsinspektion von Schwangeren keine FFP2-Masken getragen werden dürfen!“

„Mit der bestehenden Regelung schaffen wir zwei Klassen von berufstätigen Schwangeren – die mit erhöhtem und die mit weniger Schutz. Dabei ist mittlerweile auch klar, dass ein schwerer Krankheitsverlauf droht, wenn sich Schwangere mit dem Corona-Virus infizieren!“, warnt Proschofski.

Seit Anfang August 2020 zählen etwa in der Schweiz Schwangere zu den besonders gefährdeten Personen. Nachdem erste Studien keinen Hinweis für ein erhöhtes Risiko für schwangere Frauen ergeben haben, zeigen nun größere Studien, dass ein solches durchaus besteht: Bei einer Erkrankung an Covid-19 haben Schwangere im Vergleich zu gleichaltrigen nicht schwangeren Frauen ein höheres Risiko (1,5 bis 5mal so groß) für einen schweren Krankheitsverlauf.

„Es ist höchst an der Zeit, dass die berechtigten Sorgen und Nöte unserer Schwangeren endlich Gehör finden. Deshalb fordern wir die Möglichkeit auf einen vorgezogenen Mutterschutz unter Wahrung aller finanziellen Ansprüche für berufstätige Schwangere während der Corona Pandemie!“, so die ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Petra Berger-Ratley und die ÖGB-Landesgeschäftsführerin Gabi Proschofski unisono.