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(GO-News/ÖGB) Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf ein gemeinsames Arbeitszeitpaket geeinigt. "Wir haben mit unserem Vorschlag eine win-win-Situation geschaffen. Die Möglichkeiten einer Arbeitszeitverlängerung werden zwar ausgeweitet, die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen über Arbeitszeitgestaltung und Abgeltung durch Kollektivvertrag bleibt aber auch künftig erhalten. Und mit dem Zuschlag für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten wurde ein Meilenstein vor allem für Frauen gesetzt", erklärte ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer am 3. Mai 2007 in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit WKÖ-Präsident Christoph Leitl.
Die erzielten Einigungen sind auch wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich. Denn "das Arbeitszeitpaket bringt den Unternehmen die Spielräume, die für den Wirtschaftsstandort Österreich dringend nötig sind", so Leitl.
Die wichtigsten Punkte der Einigung:
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Bei einer Viertagewoche können zehn Stunden Normalarbeitszeit betrieblich oder individuell vereinbart werden - bisher war dazu der Kollektivvertrag nötig und die Tage mussten zusammenhängen.
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Zehn Stunden Normalarbeitszeit sind nun auch bei Gleitzeitvereinbarungen möglich. Bisher galt das nur in den Branchen, in denen der Kollektivvertrag das vorsah.
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Die Möglichkeiten, bei Überstunden zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu beschäftigen, werden ausgeweitet.
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Dazu kommen Erleichterungen bei Schichtarbeit.
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Leichtere Durchsetzbarkeit der Abgeltung von Zeitguthaben.
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Effektivere Strafbestimmungen.
"Geblockte Arbeitszeiten und Gleitzeit sind meist auch im Interesse der ArbeitnehmerInnen. Das hat uns die Zustimmung erleichtert", betonte Hundstorfer. Dafür wird ein Zuschlag von 25 Prozent für Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten eingeführt.
Der Zuschlag kommt aber nicht sofort zur Anwendung. Mehrstunden werden nicht zuschlagspflichtig, wenn sie noch im selben Quartal (oder einem anderen, definierten Drei-Monats-Zeitraum) durch Zeitausgleich abgegolten werden. Sind saisonale Schwankungen vorhersehbar, kann jeweils angepasste Arbeitszeit vereinbart werden. Und schließlich können die Kollektivvertragspartner den Zuschlag auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche maßschneidern und etwa einen anderen Durchrechnungszeitraum oder einen anderen Zuschlag vereinbaren.
Nach dem Sozialpartnervorschlag sollen die Neuerungen nach den erforderlichen Schritten im Zuge der Gesetzgebung am 1. Jänner 2008 in Kraft treten.
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