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Organisationseinheit im Detail



Die Organe des ÖGB

ACHTUNG: Diese Inhalte werden auf Grund der am 16. ÖGB-Bundeskongress beschlossenen Anträge demnächst überarbeitet. Wir bitten um Verständnis. Danke!

Der Österreichische Gewerkschaftsbund


Der Bundeskongress

ist das höchste Forum des ÖGB; er tritt alle vier Jahre zusammen. Die Delegierten werden von den Gewerkschaften entsprechend ihrer Mitgliederzahl entsandt; dazu kommen die stimmberechtigten Mitglieder des ÖGB-Bundesvorstandes, Delegierte der Frauen-, Jugend- und PensionistInnenabteilung sowie weitere ÖGB-FunktionärInnen mit beratender Stimme (alle Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke vertreten).

Der Bundeskongress zieht Bilanz über die abgelaufene Tätigkeitsperiode und legt das Programm für die kommende Periode fest. Weiters obliegt ihm die Wahl der Mitglieder des Präsidiums und der Kontrollkommission, die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie die Beschlussfassung über allfällige Statutenänderungen.

Die zentrale Kontrollkommission

besteht aus sieben Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern (alle Fraktionen), die vom Bundeskongress gewählt werden. Sie überwacht unter anderem die Einhaltung der Statuten, die Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses, die finanzielle Gebarung des ÖGB, der Gewerkschaften und Landesorganisationen.

Die Vorständekonferenz

wird nur zu bedeutenden Anlässen einberufen. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes, der Kontrollkommission und VertreterInnen der Gewerkschaften entsprechend ihrer Stärke. In beratender Funktion nehmen Vorsitzende und SekretärInnen der Landesexekutiven, ÖGB-SekretärInnen und -RedakteurInnen, Frauen- und JugendvertreterInnen daran teil.

Der Bundesvorstand

besteht aus dem Präsidium, VertreterInnen der Gewerkschaften entsprechend ihrer Stärke, der Frauen-, Jugend- und PensionistInnenabteilung des ÖGB sowie von Minderheitsgruppen. Die ReferatsleiterInnen des ÖGB sind mit beratender Stimme in den Bundesvorstand kooptiert. Er tritt in regelmäßigen Abständen zusammen und behandelt aktuelle Fragen der Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik (die zumeist in den Fraktionen vorberaten werden).Weiters ist der Bundesvorstand zuständig für Geschäftsordnungen, Probleme der Abgrenzung der Organisationsgebiete, Streiks usw.

Das Präsidium

leitet die tägliche Arbeit und setzt sich aus dem Präsidenten, höchstens sechs VizepräsidentInnen, wobei eine der VizepräsidentInnen eine Vertreterin der Frauen sein muss, und den Leitenden SekretärInnen zusammen. Der/die Vorsitzende und der/die VorsitzendestellvertreterIn der Kontrollkommission des ÖGB nehmen an den Sitzungen des Präsidiums teil. Das Präsidium kann weitere Personen seinen Beratungen beiziehen.

Die Referate und Abteilungen

des ÖGB führen die laufenden Geschäfte des Gewerkschaftsbundes aufgrund der Weisungen des Präsidiums und des Bundesvorstandes durch. Die Abteilungen und die zusätzlich gewählten Gremien des ÖGB (Frauen-, Jugend- und Pensionistenabteilung) vertreten die Interessen der spezifischen Gruppen.

Die Gewerkschaften

sind die beruflichen Interessenvertretungen unselbständiger Erwerbstätiger. Diese sind die Säulen, auf denen das Gebäude der Gewerkschaftsbewegung ruht, deren Basis wiederum die Organisation der MitgliederInnen im Betrieb darstellt. Rechtlich sind die Gewerkschaften Teilorganisationen des ÖGB, d.h. keine eigenen Vereine. Die Gewerkschaften üben ihre Tätigkeit nach den allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien des Gewerkschaftsbundes aus.

In ihrem Aufbau sind die Gewerkschaften ähnlich organisiert wie der ÖGB; sie haben in der Regel Jugend- und Frauenabteilungen und gliedern sich im Bedarfsfall nach Berufszweigen in Sektionen und Fachgruppen. Jede Gewerkschaft hat ihr Fachblatt, das über spezifische gewerkschaftliche und berufliche Belange informiert und das Mitglieder kostenlos erhalten.

Die Organe der Gewerkschaften sind

  • der Gewerkschaftstag (entspricht dem Bundeskongress des ÖGB),
  • der Zentral- oder Hauptvorstand (entspricht dem Bundesvorstand des ÖGB),
  • das Präsidium und
  • der Kontrollausschuss.

Die Gewerkschaften vertreten ihre Anliegen und ihre Meinung durch Delegierte im Bundeskongress und im Bundesvorstand des ÖGB. Die Anzahl der Delegierten richtet sich nach dem Mitgliederstand, aber auch die kleinste Gewerkschaft hat am Bundeskongress mindestens vier stimmberechtigte Vertreter.

Die wichtigsten Aufgaben der Gewerkschaften:

  • Organisationsarbeit, wie Werbung, Betreuung der MitgliederInnen, Einhebung der Beiträge;
  • Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer MitgliederInnen, wie beispielsweise: Führen von Kollektivvertrags-verhandlungen, Durchsetzung branchenspezifischer Forderungen, Rechtsschutztätigkeit, Bildungsarbeit, Jugend- und Frauenarbeit;
  • Führung eigener Schulungs- und Erholungsheime;
  • Gewährung von Unterstützungen über Leistungen des ÖGB hinaus;
  • Unterstützung bei Streiks und Aussperrungen;
  • Schulungen der Betriebsräte und Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Die Landesorganisationen

sind die Außenstellen des ÖGB, die die Tätigkeit der Bezirkssekretariate des ÖGB sowie der Außenstellen der einzelnen Gewerkschaften in den Bundesländern koordinieren, unterstützen und betreuen.

Die wichtigsten Aufgaben der Landesorganisationen:

  • Organisationsarbeit;
  • überbetriebliche Mitbestimmung in verschiedenen Kommissionen und Gremien auf Landesebene;
  • Durchsetzung regionaler Forderungen;
  • gewerkschaftliche Bildungs-, Freizeit- und Kulturarbeit.
Struktur, Aufbau und Aufgaben des ÖGB im Überblick




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