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ÖGB | Arbeitswelt | Antidiskriminierung
Antidiskriminierung




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Leitfaden gegen Diskriminierung (pdf, 460 KB)



Arbeit ohne Unterschiede
Arbeit ohne Vorurteile


Diskriminierung bedeutet Benachteiligung, ungleiche Behandlung, Nichtbeachtung oder Ausschluss von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund des Geschlechts, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.

Im Rahmen von Diskriminierungshandlungen werden nur einzelne Merkmale und nicht Menschen als Persönlichkeiten wahrgenommen.

Diskriminierung ist eine Realität, mit der wir in unserer Gesellschaft leider all zu oft konfrontiert sind.

Gerade in der Arbeitswelt werden immer wieder KollegInnen auf Grund ihres Geschlechts, Alters, ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, sexuellen Orientierung oder Behinderung benachteiligt.

Betroffene fühlen sich diesen Situationen oft hilflos ausgeliefert.

Diskriminierung ist gesetzwidrig!

Die Europäische Union hatte eine wichtige Vorreiterrolle bei der Gleichbehandlungspolitik. Erst durch die Umsetzung der EURichtlinien im Jahr 2004 gilt in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz, welches ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit gibt sich vor Diskriminierung zu schützen.


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