Towards more influence - Auf dem Weg zu mehr Einfluss
Europäische BetriebsrätInnen - Konferenz, Aarhus (Dänemark), 25 - 26. November 2002
Am 25. und 26. November 2002 fanden im alten Gewerkschaftshaus von Aarhus (Dänemark) eine Konferenz statt, bei der mehr als 400 Europäische BetriebsrätInnen, EBR-Betreuer und -koordinatorInnen die Gelegenheit hatten, sich über ihre Erfahrungen mit den Stärken und Schwächen der täglichen EBR-Arbeit auszutauschen.
Den Hauptteil der Konferenz bildeten drei Workshops, in denen die TeilnehmerInnen ihre Erfahrungen zu speziellen Problemen aus der Praxis einbrachten und diskutierten. Ziel dieser Workshops war es, Vorschläge zur Verbesserung der geltenden Richtlinie und der gegenwärtigen Praxis der EBR, zu erarbeiten.
Einleitend wurde im ersten Workshop zum Thema "Die Europäischen BetriebsrätInnen und Umstrukturierungen" eine ILO-Studie präsentiert, welche die Auswirkungen von Zusammenschlüssen und Übernahmen im Banksektor auf die Beschäftigungslage aufzeigte. Laut dieser Studie wurden in der Zeit von 1985 bis 1998 die Gesamtzahl der Banken in der EU von 14600 auf 8800 und in den nordischen Ländern von 1513 auf 685 reduziert, das in weiterer Folge zu einem wesentlichen Verlust von Arbeitsplätzen führte.
So gingen beispielsweise in England 150 000 und in Spanien 51 000 Arbeitsplätze verloren.
"Unterrichtung und Anhörung" war das zentrale Thema des zweiten Workshops. Im Rahmen dieses Workshops wurde die Frage, wie Unterrichtung und Anhörung innerhalb des EBR verbessert werden können, diskutiert. Als Resultat zeigte sich, dass große Unterschiede bei den EBR hinsichtlich der Verfahren bei Unterrichtung und Anhörung gibt.
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Einige EBR erhalten nur sehr begrenzte, häufig bereits veröffentlichte Informationen. Eine Anhörung findet nicht statt
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Eine andere EBR-Gruppe berichtete, dass sie sehr gut informiert, aber nicht konsultiert werden.
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Eine dritte, eher kleine EBR-Gruppe sprach von einer zufriedenstellenden Information und Konsultation. Einige EBR dieser Gruppe haben die Möglichkeit mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen über europäische Umstrukturierungsprozesse auszuhandeln.
Für die fehlende Anhörung wurden unter anderem folgende Gründe angeführt:
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Passive Haltung einiger EBR gegenüber Konsultation
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Interessenskonflikte unter den EBR-Mitgliedern
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Unpräzise Definition der Konsultation in der Richtlinie, den Umstellungsgesetzen und EBR-Abkommen und der Mangel an Sanktionsmöglichkeiten bei fehlender Konsultation.
Folgende Vorschläge zur Verbesserung der Konsultation wurden präsentiert:
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Mehr Druck und Bewusstseinsbildung
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Schritte in Richtung eines aktiven EBR setzen
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Gemeinsame Interessen formulieren und Solidarität stärken
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Errichtung und Stärkung eines europaweiten Netzwerkes für ArbeitnehmervertreterInnen
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Präzisere Definition des Konsultationsbegriffes
Anhand der Beispiele von Panasonic und Otis wurden im dritten Workshop die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausübung und Stärkung der EBR-Rechte herausgearbeitet und aufgezeigt.
Anschließend wurde das Thema. “Das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft - Die Bedeutung für Europäische BetriebsrätInnen“ behandelt.
Downloads
Konferenzbericht der EBR-Konferenz (pdf)
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