Invaliditätsversicherung
Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung):
Bei einer Mitgliedschaftsdauer von
| mindestens 3 bis 10 Jahren: |
€ 3.200,-- |
| über 10 bis 25 Jahren: |
€ 4.800,-- |
| über 25 Jahren: |
€ 6.400,-- |
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