Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:
| mindestens 3 bis 10 Jahre: |
€ 150,-- |
| über 10 bis 20 Jahre: |
€ 160,-- |
| über 20 bis 30 Jahre: |
€ 170,-- |
| über 30 Jahre: |
€ 180,-- |
Mitglieder, die bereits vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren, sind mit 102 Euro versichert. (Diese Bestimmung gilt nicht für Mitglieder der vier Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes).
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