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Begräbniskostenbeitragsversicherung

Begräbniskostenbeitrags-Versicherung


Bei Ableben eines aktiven Mitglieds oder Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:

 mindestens 3 bis 10 Jahre:  € 150,--
 über 10 bis 20 Jahre:  € 160,--
 über 20 bis 30 Jahre:  € 170,--
 über 30 Jahre:  € 180,--

 

 

 

Mitglieder, die bereits vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren, sind mit 102 Euro versichert. (Diese Bestimmung gilt nicht für Mitglieder der vier Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes).

 




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