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Kurzarbeit bringt 80 bis 90 Prozent vom Einkommen

Die von den Sozialpartnern verhandelte Corona-Kurzarbeit bringt Vorteile für ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber. Während das Arbeitslosengeld nur ca. 55 Prozent vom letzten Nettoeinkommen bringt, erhalten ArbeitnehmerInnen in Corona-Kurzarbeit zwischen 80 und 90 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens. Sie sind damit finanziell weitaus besser abgesichert als durch das Arbeitslosengeld.

Update: 26.3.2020, 10 Uhr

Auf der anderen Seite bekommen Arbeitgeber dafür Förderungen vom AMS und bezahlen nur für tatsächlich geleistet Arbeitszeit. Außerdem können sie mit der Corona-Kurzarbeit jederzeit, wenn es im Betrieb wieder Arbeit gibt, auf die MitarbeiterInnen zurückgreifen.

So viel Einkommen bleibt ArbeitnehmerInnen bei Kurzarbeit 

  • Die Höhe des Kurzarbeits-Einkommens richtet sich nach dem Bruttoeinkommen vor der Kurzarbeit und liegt zwischen 80 und 90 Prozent vom letzten Nettoeinkommen.
  • Der Arbeitgeber hat also je nach Höhe des Brutto-Entgelts vor Kurzarbeit seinen ArbeitnehmerInnen ein reduziertes Entgelt zu bezahlen.
  • Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber dafür gemäß festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in etwa:

  • 90 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 1.700 Euro betrug.
  • 85 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 2.685 Euro betrug.
  • 80 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 5.370 Euro betrug.
  • Lehrlinge erhalten weiterhin 100 Prozent ihrer bisherigen Lehrlingsentschädigung (Lehrlingsentgelt).

Alle arbeitsrechtlichen Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gibt es auf: jobundcorona.at  

Lange Zeiträume kann der Betrieb mit null Stunden überbrücken  

Beispiel: Kurzarbeit mit 10 Prozent Arbeitsleistung 

Mit einem Vollzeitarbeitnehmer (38,5 Wochenstunden), nennen wir ihn Martin, werden zunächst 3 Monate Kurzarbeit mit der niedrigsten möglichen Arbeitszeit von 10 Prozent vereinbart. Gleichzeitig wird ausgemacht, dass Martin zum Einstieg solange wie möglich null Stunden arbeitet. 3 Monate entsprechen 13 Wochen.

10 Prozent Kurzarbeit:
Die Gesamtarbeitszeit während der Kurzarbeitsperiode beträgt damit 13 x 3,85 Stunden = 50,05 Stunden = 50 Stunden 3 Minuten.   

Damit kann Martin zunächst die ersten 11 Wochen (!) zu Hause bleiben, mit 80 bis 90 Prozent des Nettoentgelts, steigt dann in der 12. Woche mit 11 Stunden und 33 Minuten wieder ein und leistet in der 13. Woche wieder 38,5 Stunden Vollarbeit.  

Sollte Martin auch in Woche 12 und 13 noch nicht benötigt werden, kann die Kurzarbeit für ihn noch einmal um drei Monate (13 Wochen) verlängert werden. Dann könnte Martin die ersten 23 Wochen (!) arbeitsfrei haben, in die 24. Woche fallen 23 Stunden 6 Minuten, Woche 25 und 26 sind wieder mit der Normalarbeitszeit.