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ÖGB

Kurzarbeit geht in die Verlängerung

ÖGB, AK und WKÖ haben sich zum Ausbruch der Krise im März binnen kürzester Zeit auf das Corona-Kurzarbeitsmodell geeinigt. „Der Abschluss galt für drei Monate, mit der Option auf weitere drei Monate, sollte das notwendig sein“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. 1,3 Millionen Arbeitsplätze hat das Modell bis Ende Mai gesichert - der Bedarf ist unbestritten, die Sozialpartner haben sich am 25. Mai auf eine Verlängerung für weitere drei Monate geeinigt. Das Kurzarbeitsmodell wurde adaptiert, für betroffene ArbeitnehmerInnen bringt das Vorteile.

80 bis 90 Prozent des ursprünglichen Nettoeinkommens

Das Einkommen bleibt mit 80, 85 oder 90 % im Vergleich zum ursprünglichen Nettoeinkommen gleich. Wird in einem Monat dennoch mehr Arbeitszeit geleistet, steht für diesen Monat der entsprechend höhere Lohn zu. Wie bereits bisher muss die Arbeitszeit im gesamten Kurzarbeitszeitraum grundsätzlich mindestens 10% der ursprünglichen Arbeitszeit betragen, sie kann für einige Wochen aber auch ganz entfallen.

Keine Arbeit auf Abruf

Um das Hochfahren der Wirtschaft nicht zu bremsen, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart. Arbeit auf Abruf ist aber verboten: Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn die Arbeitszeiten höher sind als ursprünglich vereinbart. „Das bedeutet mehr Planungssicherheit“, sagt Katzian. Ein zentraler Punkt der Neuregelung für die Gewerkschaften ist, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit die tatsächlich jeden Monat geleistete Arbeit auch für dieses Monat bezahlt bekommen. Die sogenannte Durchrechnung ist in der neuen Sozialpartnereinigung so geregelt, dass kein Entgeltnachteil für ArbeitnehmerInnen entstehen kann. 

Fairness für Lehrlinge 

Auch die ÖGJ (Österreichische Gewerkschaftsjugend) begrüßt die Verlängerung der Kurzarbeit als wichtiges Signal der Fairness für Lehrlinge. „Erstens, weil damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze gesichert bleiben. Zweitens, weil Lehrlingen mit der Neuregelung bei einem Wechsel des Lehrjahres oder mit erfolgreich absolvierter Lehrabschlussprüfung auch die dementsprechende Erhöhung ihres Entgelts zusteht“, freut sich ÖGJ-Vorsitzende Susanne Hofer.

Die Kurzarbeits-Neuregelung gilt ab 1. Juni sowohl für Verlängerungsanträge als auch für neue Anträge. Für alle Fragen ist die Jobundcorona-Hotline von ÖGB und AK montags bis freitags ab 9 Uhr unter der Nummer 0800 22 12 00 80 erreichbar.