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Elisabeth Mandl

ÖGB-Experte Alexander Prischl erklärt die neue Corona-Kurzarbeit

Kurzarbeit neu: mehr Transparenz und Planbarkeit

Am 25. Mai haben sich die Sozialpartner auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit für weitere drei Monate geeinigt. Das Kurzarbeitsmodell wurde adaptiert und bringt für betroffene ArbeitnehmerInnen einige Vorteile. Welche genau, erklärt ÖGB-Arbeitsmarktexperte Alexander Prischl im Interview mit oegb.at.

Welche sind die wichtigsten Eckpunkte der neuen Sozialpartnerregelung?

Wir haben eine Vereinfachung der Vereinbarung und somit einen Bürokratie-Abbau geschafft, die Berechnung vereinfacht, es gibt mehr Planbarkeit für die ArbeitnehmerInnen und eine deutliche Verbesserung für die Lehrlinge. Und wir haben verankert, dass die betroffenen ArbeitnehmerInnen die Details zur Kurzarbeit erfahren müssen.

Welchen Vorteil bringt die vereinfachte Berechnung den Betroffenen?

Bisher haben ArbeitnehmerInnen In Kurzarbeit auch dann nur eine Nettoersatzrate von 80, 85 oder 90 Prozent ihres letzten Einkommens bekommen, wenn sie 100 Prozent ihrer vertraglichen Arbeitszeit geleistet haben. Ab 1. Juni gilt, egal ob Verlängerung oder Neuantrag: Wer mehr arbeitet, der bekommt entsprechend mehr Geld.

Wie wurde die bessere Planbarkeit erreicht?

In der neuen Vereinbarung ist Arbeit auf Abruf dezidiert verboten. Arbeitgeber müssen jetzt mindestens drei Tage im voraus bekannt geben, wenn sie höhere Arbeitszeiten brauchen.

Warum ist der Dienstzettel in der Kurzarbeit so wichtig?

Das Thema Kurzarbeit ist für alle Betroffenen eine komplexe Angelegenheit, die noch dazu in der Geschwindigkeit der Umsetzung und in diesem Ausmaß einzigartig ist. Umso wichtiger ist es uns als ÖGB daher auch, dass die betroffenen ArbeitnehmerInnen über die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit in ihrem Betrieb grundsätzlich informiert sind, und darüber, was das für sie persönlich konkret bedeutet – darüber gibt der Dienstzettel genaue Auskunft.

Welche Verbesserung gibt es für Lehrlinge?

Lehrlinge, die in der Zeit der Kurzarbeit das Lehrjahr wechseln oder ihren Abschluss machen, bekommen ab 1. Juni auch während der Kurzarbeit die jeweilige Erhöhung ihres Entgelts. Das ist ein wichtiges Signal der Fairness zum Berufseinstieg!

Die Corona-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten (ab 1. März) befristet und kann mit der neuen Sozialpartner-Einigung um bis zu drei Monate verlängert werden. Vereinbarungen, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 1.3. begonnen haben, können also mit 1.6. verlängert werden. Die Einigung gilt sowohl für neue Anträge als auch für Verlängerungen.

Antworten auf alle Fragen zur Kurzarbeit gibt es bei der Jobundcorona-Hotline von ÖGB und AK. Sie ist Montag bis Freitag ab 9 Uhr unter der Nummer 0800 22 12 00 80 erreichbar.

Auf der Website jobundcorona.at finden sich ausführliche Fragen und Antworten nicht nur zur Kurzarbeit, sondern zu allen wichtigen Themen rund um Arbeit und Corona. Die FAQ stehen nicht nur auf Deutsch, sondern in mehreren Fremdsprachen zum Download bereit.