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Oskar Bischof

Steuererleichterung bei Essensgutscheinen

Nicht zuletzt dem Einsatz des Österreichischen Gewerkschaftsbundes ist es zu verdanken, dass von den seit Juli geltenden Steuererleichterungen für die Gastronomie auch ArbeitnehmerInnen profitieren – vorausgesetzt, ihr Arbeitgeber spielt mit. 

Freibeträge wurden fast verdoppelt

Was sperrig klingt, ist am Ende ganz einfach: Es geht um die bekannten Gutscheine für Lebensmittel und Mahlzeiten, die in Kantinen, Restaurants, Supermärkten, Bäckereien und mehr einzulösen sind. Für diese Gutscheine gelten jetzt neue, fast doppelt so hohe Freibetragsgrenzen. Pro Arbeitstag sind das jetzt 8 statt wie bisher 4,40 Euro bei der Einlösung in der Gastronomie sowie 2 statt bisher 1,10 Euro für Lebensmittel.  

In diesem Sinne fordere ich alle Arbeitgeber auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian

Die Gutscheine selbst sind eine freiwillige betriebliche Sozialleistung – insofern muss natürlich der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, für seine MitarbeiterInnen aktiv zu werden. Entscheidet er sich dafür, fallen bei einer jetzt möglichen Erhöhung der Gutscheine keine zusätzlichen Belastungen wie Lohnnebenkosten, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge an. „In diesem Sinne fordere ich alle Arbeitgeber auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen“, appelliert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Gerade in schwierigen Zeiten wie jetzt angesichts Corona, mit fast einer halben Million ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit, ist jede Unterstützung gefragt und willkommen.“

Arbeitgeber sind jetzt gefordert – und können profitieren

Profitieren können davon nicht nur rund 1,5 Millionen ArbeitnehmerInnen in Österreich, sondern auch die Unternehmen, die sie beschäftigen. Denn die Unterstützung durch Essensgutscheine fördert auch eine gesunde Pausenkultur. Das ist gleichermaßen wichtig für die Motivation, für die Regeneration und für ein gesundes Arbeitsumfeld, es steigert die Produktivität und das Betriebsklima und nützt damit Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen.