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Verteilungsgerechtigkeit

Türkis-blaues-Prestigeprojekt gekippt

Verfassungsgerichtshof hebt wesentliche Teile der Sozialhilfe NEU wieder auf

Der Verfassungsgerichtshof hat wesentliche Teile des unter schwarz-blau verabschiedeten Sozialhilfegesetzes am 17. Dezember aufgehoben. Verfassungswidrig sei laut VfGH sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen, wie auch die Höchstsätze für Kinder.

Der ÖGB hat im Vorfeld vor einer Armutsverschärfung aufgrund der Leistungskürzungen des neuen Sozialhilfegesetzes gewarnt und begrüßt daher die Entscheidung des VfGH. Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, ergänzt: „Die schwarzblaue Regierung hat begonnen, das österreichische Sozialsystem auszuhöhlen. Gut, dass der Verfassungsgerichtshof die Unrechtsreform der Sozialhilfe widerrufen hat.“ 

Schlechterstellung von Mehrkindfamilien

In der Regelung zu den Höchstsätzen für Kinder sieht der VfGH eine "sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien". Diese Regelung könne dazu führen, "dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist", heißt es im Entscheid.

Verknüpfung mit deutscher Sprache verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

Als verfassungswidrig beurteilt der VfGH auch, dass im Grundsatzgesetz der volle Bezug der Sozialhilfe an den Nachweis von Sprachkenntnissen geknüpft ist. Der Grundsatzgesetzgeber habe "schon deshalb eine unsachliche Regelung getroffen, weil keine Gründe ersichtlich sind, weshalb ausschließlich bei Deutsch- und Englischkenntnissen auf diesem hohen Niveau eine Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt anzunehmen sein soll", heißt es im VfGH-Erkenntnis.

Auch lasse der Grundsatzgesetzgeber außer Acht, "dass Personen aus mannigfaltigen Gründen (Lern- und Leseschwächen, Erkrankungen, Analphabetismus uvm.) nicht in der Lage sein können, ein derart hohes Sprachniveau zu erreichen, aber dennoch am Arbeitsmarkt vermittelbar sein können". Diese Regelung verstoße deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es viele Beschäftigungsmöglichkeiten gebe, "für die weder Deutsch- noch Englischkenntnisse auf diesem Niveau erforderlich sind".