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Shutterburg75

Steuern und Konjunktur

Steuernachzahlung bei 13./14. Gehalt verhindern

Durch die Türkis-blaue-Steuerreform drohen Steuernachzahlung bei 13./14. Gehalt – ÖGB und AK verhandeln nach

Durch die von der abgesetzten türkis-blauen Bundesregierung umgesetzte Steuerreform werden ab 2020 Urlaubs- und Weihnachtsgeld steuerlich anders behandelt – zum Nachteil von ArbeitnehmerInnen. An der steuerlichen Begünstigung dieser zusätzlichen Gehälter ändert sich zwar nichts, wer aber übers Jahr schwankende Einkommen – etwa durch Arbeitslosigkeit, Teilzeit oder Bildungskarenz – hat, dem können Nachzahlungen drohen. Was sich ändert ist die Bemessungsgrundlage – es wird also das Einkommen über das gesamte Jahr zur Berechnung herangezogen und nicht nur der entsprechende Monat. Durch diesen Korrekturlauf am Ende des Jahres, kann es zu einer Nachzahlung kommen.

Arbeiterkammer und Gewerkschaften kritisieren diese Regelung und stehen daher auch mit dem Finanzministerium in Kontakt, um diese ungerechte Behandlung von ArbeitnehmerInnen zu reparieren. Wer zum Beispiel arbeitslos wird, sich in Bildungskarenz weiterbildet oder aufgrund etwaiger Kinderbetreuungspflichten Teilzeit arbeitet, darf durch diese Regelung nicht benachteiligt werden.

Der ÖGB hat sich stets für eine dringende Steuerreform ausgesprochen. Denn allein durch die kalte Progression bleibt ArbeitnehmerInnen wenig bis nichts von den Lohnerhöhungen über. ArbeitnehmerInnen bezahlen 80 Prozent der Steuern in Österreich und müssen daher auch in diesem Ausmaß von einer Steuerreform profitieren und dürfen nicht beim dringend benötigten Urlaubs- und Weihnachtsgeld geschröpft werden.