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PRO-GE

2.000 Euro Mindestlohn im Metallgewerbe

Der Lohn für die mehr als 110.000 ArbeiterInnen und die Lehrlingsentschädigung für die rund 17.000 Lehrlinge steigen um jeweils 2,5 Prozent, das erreichte die PRO-GE in der dritten Runde der Kollektivvertragsverhandlungen für das Metallgewerbe am 2. Dezember. Die Erhöhung gilt für die die Mindestlöhne und für die Ist-Löhne. Außerdem wird der Mindestlohn in zwei Etappen (mit 1. Jänner 2020 und mit 1. Jänner 2021) auf 2000 Euro angehoben, was eine Erhöhung der untersten Lohngruppen von drei Prozent bedeutet. „Dieser wichtige Abschluss bringt ordentliche Reallohnsteigerungen für die Beschäftigten. Vor allem das kräftige Plus bei den niedrigen Einkommen stärkt die Kaufkraft“, betont Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE.

Freizeitoption im KV verankert

Auch Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 2,5 Prozent erhöht, die Nachtarbeitszulage und die Schichtzulage für die dritte Schicht steigen sogar um 6,64 Prozent.

Neu verankert im Kollektivvertrag ist die Freizeitoption, die es Beschäftigten ermöglicht, statt der Ist-Lohnerhöhung zusätzliche Freizeit zu vereinbaren. Für 2020 sind das mindestens drei Stunden und 45 Minuten pro Monat. Voraussetzung für diese individuelle Freizeitoption ist eine Betriebsvereinbarung.
 
Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags Metallgewerbe betrifft viele verschiedene Berufsgruppen: Unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2020.