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ÖGB/ Stefanie Guberner

ÖGB-Programm bringt 150.000 Menschen in Beschäftigung

Die Bundesregierung hat Mitte April einen „Comebackplan" für den Arbeitsmarkt angekündigt. Bis auf bereits bekannte Maßnahmen, wie „die größte Aus- und Weiterbildungsoffensive" oder die Adaptierung des Budgets 2021 war wenig Konkretes dabei. Man müsse erst über die geplanten Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft verhandeln.

Immerhin nannte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) drei Bereiche, in die investiert werden soll: Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Investitionen in die Digitalisierung der Schulen und der Verwaltung sowie die ökosoziale Steuerreform. Das ist aber nicht genug. Der ÖGB hat sich bereits letztes Jahr damit beschäftigt, wie Jobs geschaffen werden können.

ÖGB-Arbeitsmarktprogramm kann Zahl der Arbeitslosen innerhalb eines Jahres um 150.000 senken.

ÖGB-Arbeitsmarktprogramm schon im Sommer 2020 vorgestellt

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) bereits im Sommer 2020 ein umfassendes Programm vorgestellt. Mindestens 150.000 Menschen können mit diesem Arbeitsmarktprogramm innerhalb eines Jahres wieder in Beschäftigung gebracht werden. 

Das Arbeitsmarktprogramm wurde von ÖGB-ExpertInnen entwickelt und im Rahmen des ÖGB-Sommerdialogs 2020 mit ExpertInnen aus Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert. Die größte Aus- und Weiterbildungsoffensive, wie die Bundesregierung ihre eigene Maßname nennt, nütze nämlich niemandem etwas, wenn nicht gleichzeitig neue Jobs geschaffen werden, weist Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin, auf die Wichtigkeit neu zu schaffender Jobs hin.

Mit dem Programm kann die Zahl der Arbeitslosen innerhalb eines Jahres auf 300.000 gesenkt und damit das Vor-Corona-Niveau erreicht werden. Für die Umsetzung spielt der ÖGB den Ball erneut an die Bundesregierung, die aufgefordert ist, Maßnahmen in die Wege zu leiten. „Wir unterstützen gerne", wiederholt Reischl.

Insgesamt sieht das ÖGB-Programm zur Senkung der Arbeitslosigkeit Maßnahmen in vier Bereichen vor

  • Sofortmaßnahmen
    Spezielle Qualifikationsprogramme für Ältere und Lehrlinge, die Einrichtung von Stiftungen sowie Strafzahlungen für sogenannte “Zwischenparker” in der Arbeitslosenversicherung.
  • Investitionen in gute Arbeit
    Öffentliche Investitionen in die Zukunft müssen im Vordergrund stehen. 20.000 Arbeitsplätze sollen außerdem durch die Errichtung von 30.000 neuen Wohnungen geschaffen werden. Um die Vermittlung von Arbeitslosen zu verbessern und Beschäftigten des AMS zu entlasten, sieht das Programm 500 zusätzliche Planstellen für das AMS vor.
  • Sicherung nachhaltiger Arbeitsplätze
    In diesen Bereich fällt die langjährige Gewerkschaftsforderung nach einer Verkürzung der Arbeitszeit – sowohl im geförderten Segment, als auch in Richtung der 4-Tage-Woche sowie der 6. Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen.
  • „Chancen für die Jugend“
    Die hierzu vorgeschlagenen Maßnahmen sehen vor allem Investitionen in staatliche und staatsnahe Ausbildungsplätze sowie den Ausbau der überbetrieblichen Lehrausbildung, aber auch die Einrichtung eines “Corona-Not-Ausbildungsfonds" vor. 

Arbeitsstiftungen, in denen Menschen beschäftigt werden

Die „größte Joboffensive“, von der die Bundesregierung immer wieder spricht, ist keine Stiftung, in der Menschen beschäftigt werden. Es werden damit auch keine neuen Jobs geschaffen, darauf habe der ÖGB schon mehrmals hingewiesen. Zielführend ist jetzt, vor allem auf Zukunftsbranchen wie den Gesundheits- und Pflegebereich, Klimaschutz und Digitalisierung zu setzen. Der ÖGB hat ein Konzept für eine bundesweite Pflegestiftung vorgeschlagen, mit der nicht nur weitere 10.000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, sonder auch der Personalmangel im Pflegebereich gelöst werden könnte.

Grenze für öffentliche Vergaben vorübergehend lockern

Ein kontroversieller Vorschlag, wie der Kurier bereits am 20. Juli des vergangenen Jahres berichtete, ist die vorgeschlagene Absenkung der Schwellenwerte. Diese hätte für die Politik auf allen Ebenen große Auswirkungen.

„Derzeit dürfen Gemeinden, Bund und Länder nur Aufträge bis 100.000 Euro frei, also ohne eine Ausschreibung vergeben“, sagte Muchitsch zum KURIER. "Nach unseren Vorstellungen soll diese Grenze auf 300.000 Euro angehoben werden; im Oberschwellenbereich (Bau) auf drei Millionen." Muchitsch: „So würden die Euros schneller auf den Baustellen landen – und damit Firmen und Arbeitsplätze gesichert.“