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Leichter zur Pflegekarenz dank Rechtsanspruch

Der Nationalrat macht den Weg zur Pflegekarenz und zur Pflegeteilzeit leichter. In seiner letzten Sitzung vor der Neuwahl hat er beschlossen, dass pflegende Angehörige Rechtsanspruch auf zwei Wochen Freistellung bekommen. In dieser Zeit können sie mit dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinbaren. Gibt es keine Einigung, dann kommen zwei weitere Wochen Freistellung dazu. Der ÖGB fordert Rechtsanspruch auf die komplette Dauer der Pflegekarenz/-teilzeit.

Pflegekarenz wird nur wenig in Anspruch genommen

Wenn Familienmitglieder pflegebedürftig werden, brauchen Angehörige ausreichend Zeit, um Pflege und Betreuung gut zu organisieren. Sie dürfen nicht aufgrund eines Pflegefalls in der Familie gezwungen sein, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren oder ihren Job ganz aufzugeben. Dafür wurde 2014 die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit eingeführt – allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Deshalb konnten bisher viele Menschen die Pflegekarenz nicht in Anspruch nehmen. Nun wird für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten der Zugang durch den Anspruch auf Freistellung in den ersten Wochen erleichtert. Das gilt ab Jänner 2020.

Eine Million Angehörige pflegen ihre Verwandten

Mehr als fünf Prozent aller Menschen in Österreich sind pflegebedürftig – Tendenz steigend. Bereits jetzt übernehmen fast eine Million Angehörige die Pflege, vor allem Frauen. Für viele ist das eine große Herausforderung – nicht nur menschlich, sondern auch wenn es darum geht, Beruf und Privatleben zu vereinbaren.