Verlängerung der Risikogruppen-Regelung fix
Laut Verordnung wird die Regelung vorerst bis 31. März 2021 verlängert
Für Menschen, die der Risikogruppe angehören, gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln wurden bisher monatlich verlängert. Für Betroffene bedeutete das eine andauernde Ungewissheit, die Verunsicherung war entsprechend groß.
Der ÖGB forderte deshalb eine Verlängerung bis Jahresende und konnte auf ganzer Linie einen großen Erfolg erzielen. Kurze Zeit danach wurde die Risikogruppen-Regelung nämlich bis 31.12. 2020 verlängert.
Was aktuell gilt
Nach einigen Verzögerungen wurde die erneute Verlängerung der Risikogruppen-Regelung bis vorerst 31. März 2021 verordnet. Die Verordnung von Arbeitsministerin Aschbacher wurde bereits kundgemacht udn tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Es gibt aber auch die gesetzliche Möglichkeit die Regelung bis 30. Juni 2021 unkompliziert zu verlängern. Für die Sicherheit der Betroffenen wäre es besser gewesen dies gleich zu tun.
Warum es den Schutz braucht
Menschen, die in die Risikogruppe fallen, sollen vor einer Ansteckung geschützt werden. Wenn das am Arbeitsplatz nicht möglich ist und auch das Homeoffice keine Option ist, dann haben ArbeitnehmerInnen aus Risikogruppen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Informiert werden Betroffene über den Sozialversicherungsträger. Die Ärztin bzw. der Arzt kann dann ein Risikoattest ausstellen. Der besondere Schutz gilt vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie beispielsweise Nieren-, Lungen- und Herzerkrankungen.