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Regierung muss Risikogruppen-Chaos endlich beenden

Die Regierung ist bei der Risikogruppen-Regelung nur schwer in die Gänge gekommen: Zwischen der Ankündigung und dem tatsächlichen Erlass sind Wochen verstrichen. Und auch nach dem Inkrafttreten hat die Regierung die Regelung für Risikogruppen immer erst zwei Tage vor Ablauf der Frist um einen Monat verlängert.

Zusätzlich nutzen offenbar manche Unternehmen das Entscheidungs-Chaos, um auf den Rücken der Angestellten und aus ihrer Unsicherheit Kapital zu schlagen. Mehrere aktuelle Fälle, die dem ÖGB zugespielt wurden, zeigen das in besorgniserregender Weise. ÖGB-Gesundheitsexperte Reinhard Hager erklärt, was man als Betroffener tun kann.

Ganz grundsätzlich: Wer zählt aktuell zur Risikogruppe?

Laut Definition legt sich die Verordnung auf folgende sogenannte vulnerable Gruppen fest: ältere Menschen (65+), insbesondere mit chronischen Erkrankungen, und prinzipiell Menschen mit chronischen Erkrankungen. Als chronische Erkrankungen gelten nach aktueller Lage: (chronische) Atemwegs- bzw. Lungenerkrankungen inklusive COPD (Chronische Lungenerkrankungen), Diabetes, Herzkreislauferkrankungen, Krebserkrankungen, Bluthochdruck und Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.

Zuletzt wurde die Regelung, die Angehörige der Risikogruppe schützen soll, immer nur monatlich verlängert. Wie lange könnte man die Risikogruppen-Regelung eigentlich ausweiten?

Grundsätzlich hätte Minister Anschober die Möglichkeit, die Regelung bis 31. Dezember 2020 zu verlängern. Das wäre vielmehr im Sinne der Betroffenen, wie das Beispiel von Hermann Pretterebner zeigt. Natürlich könnte er auch erstmal auf zwei Monate im Voraus verlängern, auch das wäre ein Ansatz.

Warum wäre ein langfristiger Plan besser?

Das wäre eine Win-Win-Situation für ArbeitnehmerInnen und auch Arbeitgeber. Für die Betroffenen wäre es seelisch viel beruhigender, sie müssten nicht jeweils von einem Tag auf den anderen planen. Für die Arbeitgeber wäre es auch von Vorteil, für das verbleibende Jahr ihre Personalplanung durchzutakten. Und auch für die Sozialversicherung an sich wäre es besser abschätzbar, weil diese die dementsprechenden Ersatzkosten ausbezahlen muss.

ÖGB-Gesundheitsexperte Reinhard Hager: "Jemandem einen Verzicht auf Freistellung nahezulegen, ist meiner Meinung nach sittenwidrig und nichtig"

Wenn wir auf die aktuellen Fälle blicken, die dem ÖGB zugespielt wurden: Wie kann man derartigen Methoden einen Riegel vorschieben?

Warum ein Arbeitgeber so etwas macht, ist mir wirklich schleierhaft. Jemandem einen Verzicht auf Freistellung nahezulegen, ist meiner Meinung nach sittenwidrig und nichtig. Wir werden jedenfalls alles daransetzen, dass es hier bei Einzelfällen bleibt.

Gerade für Arbeitgeber gibt es viele Möglichkeiten, mit dieser neuen Situation umzugehen. Beispielsweise gibt es das Stufenmodell: Der Arbeitgeber muss entweder Homeoffice ermöglichen und wenn das nicht geht, dann die Umgestaltung der Arbeitsstätte, nämlich so, dass man sich nicht mit dem Coronavirus anstecken kann. Wenn das alles nicht nutzt, nicht geht oder nicht gut funktioniert, kann man über eine Freistellung von der Arbeit reden.

Nun trauen sich aber auch manche Betroffenen erst gar nicht, sich gegenüber ihrem Vorgesetzten als Angehörige der Risikogruppe zu outen, weil sie negative Konsequenzen fürchten...

Das ist natürlich sehr problematisch. Sicher besteht ein gewisses Risiko, hier in eine ungute Situation zu kippen. Das ist schwierig. Aber arbeitsrechtlich kann man das zu einem gewissen Teil schützen. Meines Erachtens ist der Weg zum Arzt und zum Arbeitgeber besser als Schaden davonzutragen. Daher ist auch hier ein erweiterter Kündigungsschutz ein guter Weg.

Was machen Leute, die nicht so stark betroffen sind, also auf dem Papier nicht zur Risikogruppe gehören, aber trotzdem Angst vor einer Corona-Infektion haben?

Ein Gespräch mit dem Hausarzt ist da sicherlich ein guter erster Weg. Es geht immer um die medizinische Einschätzung. Und es ist auch so, dass die ExpertInnen im Ministerium diese Definition der Risikogruppen immer wieder überarbeiten. Denn es kommen laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse hinzu, die auch in der Regelung zu berücksichtigen sind.

Wäre auch eine Ausweitung auf Angehörige sinnvoll?

Ja, es wäre ein guter Weg, auch jene in die Regelung mithineinzunehmen, die durch ihre Verwandten auch betroffen sind - also die Angehörigen der Krankgestellten. Natürlich müsste man überlegen, in welcher Form und inwieweit man das macht.