ÖGB-Beratung für MigrantInnen
Sprachliche Barrieren können zu Schwierigkeiten im Arbeitsalltag führen. Die muttersprachliche Beratung des ÖGB unterstützt daher Menschen, die in Österreich arbeiten und die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Hilfe gibt es bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, aber auch wenn es darum geht, eigene Rechte einzufordern.
Das ÖGB-BeraterInnen-Team in Wien
Das Team des ÖGB bilden Marina Emektas (arabisch), Julien Jelev(Bulgarisch), Radu Plamadeala (Rumänisch) und Azem Olcay (Türkisch/Kurdisch). Die häufigsten Anliegen, mit denen sich die ArbeitnehmerInnen - die meisten aus der Bauindustrie sowie dem Pflege- und Dienstleistungsbereich - an sie wenden, betreffen Sozialversicherungen, Pensionsansprüche, Lohndumping und nicht bezahlte Löhne und Überstunden. Viele, die die muttersprachliche Beratung in Anspruch nehmen, sind falsch angemeldet oder arbeiten in Vollzeit, obwohl sie nur geringfügig angemeldet sind. „Das macht einen gewaltigen Unterschied für Pensionszeiten“, sagt Jelev.
Lohn und Überstunden vorenthalten
Ein nennenswerter Fall erzählt von einem Bauarbeiter aus Rumänien, der bereits seit zwei Jahren in Österreich arbeitet. Er hat seinen letzten Job gekündigt, da er weder Lohn noch Überstunden ausbezahlt bekommen hat. ÖGB-Berater Plamadeala hat mit der Sozialversicherung gesprochen und danach gleich die Arbeiterkammer informiert. Dennoch beglich der Arbeitgeber die Schulden nicht. Somit musste der Betroffene zu einer Anwaltskanzlei gehen, um seine Rechte einzufordern. Auch dabei wurde er von Plamadeala begleitet und beim Übersetzen unterstützt. Außerdem wurde ihm beim Ausfüllen der Anträge auf Rechtsschutz und Insolvenzschutz geholfen.
Lohndumping verhindern
Laut Olcay, muttersprachlicher Berater für Türkisch/Kurdisch, ist die Arbeit der fremdsprachlichen Beratung immens wichtig. Sie erschwere es Unternehmen, Lohndumping zu betreiben und ArbeitnehmerInnen auszubeuten. „Die Menschen schätzen die kostenlose Beratung sehr, da sie oft nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie diese geltend machen können“, sagt Emektas.