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8-Punkte-Schutzkatalog fürs Weiterarbeiten am Bau

Der Appell der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), einen generellen Baustopp bis Ostern zu verordnen, um die Beschäftigten auch am Bau vor dem Corona-Virus zu schützen, blieb ungehört. Die Baugewerkschaft hat seit Mitte März von der Regierung per Verordnung ein Schließen der Baustellen im ganzen Land gefordert, weil das Vermeiden des direkten Kontaktes und die Einhaltung eines Mindestabstands in der Praxis nicht möglich sei.

Baunahe Branchen wie der Holzsektor hatten sich gegen eine drohende "Stilllegung der heimischen Bauwirtschaft" gewehrt. Auch Auftraggeber von Bauvorhaben pochten darauf, dass weitergearbeitet wird – was die Baufirmen in eine Zwickmühle brachte. Um Pönalen zu vermeiden, arbeiteten die Firmen weiter.

Wenn die Baustellen fortgeführt werden müssen, wenn wir weiter arbeiten müssen dann brauchen wir zusätzliche Schutzmaßnahmen, um die Arbeiter auf den Baustellen zu schützen

GBH-Voristzender Josef Muchitsch im Ö1 Mittagsjournal

Klare Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus gibt es zwar seit vielen Tagen für den öffentlichen Raum – auf Baustellen und in Betrieben gibt es diese erst seit Freitag, 27. März.

8-Punkte-Katalog: Schutzmaßnahmen am Bau

Die Bau-Sozialpartner haben sich am Abend des 26. März auf einen 8-Punkte-Katalog geeinigt. Auf heimischen Baustellen soll nun unter verschärften Schutzmaßnahmen auch in der Corona-Krise weitergearbeitet werden können, ohne dass die BauarbeiterInnen allzu hohen Ansteckungsrisiken ausgesetzt sind. Geprüft wird dazu ein Erlass des Gesundheitsministers.

Baugewerkschafts-Chef Josef Muchitsch sagte, man habe sich auf insgesamt acht konkrete Punkte geeinigt, die zu den bisherigen, allgemein am Bau geltenden Schutzvorschriften noch hinzukämen. „Es gilt, den Sicherheitsabstand von einem Meter auch auf Baustellen einzuhalten. Nur dort, wo das nicht möglich ist, gelten besondere zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Masken oder Vollvisierhelmen“, so Muchitsch.

Bei diesem 8-Punkte-Katalog geht es um zusätzliche Vorgaben:

  • für die Arbeitshygiene (etwa die Reinigung von Werkzeug und Maschinen), um organisatorische Maßnahmen (z.B. zeitlich gestaffeltes Umkleiden),
  • um zusätzlichen Schutz bei Tätigkeit, die üblicherweise mit weniger als einem Meter Abstand ausgeführt werden, etwa mittels Masken,
  • um Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen zu und von Baustellen,
  • um die Schlafräume (sie sollen nicht mit mehr als einer Person belegt werden dürfen),
  • sowie um die Einhaltung der allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, die auch jetzt schon im öffentlichen Raum gelten.

„Der Gesundheitsminister hat zugesagt, diese Inhalte einer Prüfung zu unterziehen, um ehestmöglich einen Erlass zu erstellen“, so Muchitsch. „Damit erhalten diese Schutzmaßnahmen auch eine rechtliche Verbindlichkeit und mehr Gewicht.“

Viele Betriebe haben die Stopptaste gedrückt

Viele Unternehmen sind ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten bereits nachgekommen. „Trotz Rechtsanwaltsbriefen von Bauherren mit der klaren Aufforderung, die Baustellen weiterzuführen, haben viele Unternehmen die Stopptaste gedrückt und den Betrieb eingestellt“, hält der GBH-Vorsitzende fest. Rund 55.000 ArbeiterInnen sind so zu ihren Familien nach Hause geholt worden. Ein großer Dank gelte daher allen BetriebsrätInnen und ArbeitgeberInnen an ortsfesten Betrieben, wo in Eigeninitiative Schutzpläne erstellt und Maßnahmen gesetzt wurden.