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Corona und Arbeitsrecht

Stufenplan zur Öffnung lässt viele Fragen offen

Nach Ostern soll Österreich langsam wieder hochgefahren werden – Fragen rund um Schule, Kinderbetreuung und Risikogruppen nicht geklärt

Der Plan der Regierung zur Öffnung der Geschäftslokale sieht mehrere Stufen vor. Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren sowie Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen: Maximal 400 m2 Verkaufsfläche, nur ein Kunde pro 20 m2, sowie Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrollen. KundInnen und MitarbeiterInnen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden.

Ab dem 14. April können auch Bau- und Gartenmärkte aufsperren, und zwar unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. Auch sie müssen sich an die oben genannten Auflagen halten. Die 400 m2-Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.

Kinderbetreuung und Sonderbetreuungszeit ungeklärt

Die  Ankündigung neuer Maßnahmen wie die langsame Öffnung der Geschäfte werfe aber auch neue Fragen auf, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Wenn mehr Menschen wieder arbeiten gehen, und wir wissen, dass das im Handel vor allem Frauen sind, die sich auch jetzt vorwiegend um die Kinderbetreuung kümmern, dann wird es auch mehr Kinderbetreuung brauchen.“

Wenn Menschen wieder arbeiten gehen, dann wird es auch mehr
Kinderbetreuung brauchen.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian

Die Möglichkeit der Betreuung in Schulen und Kindergärten ist zwar als Notlösung gegeben. Unklar bleibt aber, wie es dort mit Mundschutz aussieht und wie der Mindestabstand eingehalten werden soll, vor allem wenn wieder mehr Eltern arbeiten müssen und ihre Kinder dorthin bringen. Unklar ist auch, ob die dreiwöchige Sonderbetreuungszeit, wie vom ÖGB gefordert, verlängert wird. Denn regulären Schulunterricht soll es frühestens ab Mitte Mai wieder geben.

Unklar ist auch, ob die dreiwöchige Sonderbetreuungszeit, wie vom ÖGB gefordert, verlängert wird. 

Der nächste Öffnungsschritt erfolgt dann ab dem 1. Mai. Dann können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren, also auch größere, sowie FriseurInnen, unter strengen Auflagen öffnen. Hotels, Gastronomie und alle anderen Dienstleistungsbereiche müssen noch länger warten. Die Lage werde bis Ende April evaluiert, mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

Unklar ist, warum FriseurInnen als einzige Dienstleistungsbranche bereits ab 1. Mai wieder öffnen dürfen, aber MasseurInnen, FotografInnen, Kosmetikstudios usw. nicht.

Risikogruppen-Lösung nicht zufriedenstellend – vorzeitiger Mutterschutz für Schwangere nötig

Für sogenannte Risikogruppen gibt es nur eine halb zufriedenstellende Lösung. Diese sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben. Also von zuhause arbeiten bzw. wenn kein Homeoffice möglich ist, freigestellt werden. Beschäftigte, die in der “kritischen Infrastruktur“, wie beispielsweise in der Pflege oder dem Handel arbeiten, sind weiterhin von diesen Regelungen ausgeschlossen.

Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang ist, dass Unternehmen beispielsweise über chronische Erkrankungen ihrer MitarbeiterInnen informiert werden. 

Ein Kündigungsschutz für diese Risikogruppe ist vor allem für die Zeit nach Corona wichtig.

Besondere Schutzmaßnahmen brauche es auch für werdende Mütter, vor allem für schwangere Arbeitnehmerinnen mit Kundenkontakt bzw. für jene, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, betonte ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann. Sie fordert einen Anspruch auf frühzeitigen Mutterschutz für schwangere ArbeitnehmerInnen während der Coronakrise.

Veranstaltungen abgesagt – dafür Maskenpflicht in Geschäften, Öffis und Arbeitsplatz

Für Sportplätze, Fitnesscenter, Theater, Kinos und andere Kultureinrichtungen werde die Lage ebenfalls Ende April evaluiert. Öffentliche Sport- oder andere Veranstaltungen sind bis Ende Juni untersagt.

Die "Maskenpflicht" soll nicht nur in Supermärkten und Drogerien, sondern in allen Geschäften für Kundinnen und Kunden sowie die VerkäuferInnen gelten. Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen gemeinsam darüber entscheiden. Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, könne auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden, heißt es von Regierungsseite.