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Michael Mazohl

Letztklassig: Unternehmen bedrängen Risikopatienten

Covid-19-Risikogruppen wurden definiert, um chronisch kranke Menschen mit einem hohen Infektionsrisiko bestmöglich vor der Ansteckung mit dem Virus zu schützen. Dementsprechend gibt es für Betroffene mit einem Risiko-Attest die Möglichkeit des Homeoffice beziehungsweise in Berufen, in denen das nicht möglich ist, auf Veränderung der Arbeitsbedingungen, etwa durch die Arbeit alleine in einem Raum oder durch andere Schutzmaßnahmen. Ist beides nicht möglich, besteht der Anspruch einer befristeten, bezahlten Dienstfreistellung, deren Kosten dem Arbeitgeber in voller Höhe ersetzt werden. Die dementsprechende Regelung wurde Ende Juli zum wiederholten Mal verlängert und gilt bis Ende August.

Hilferufe von RiskopatientInnen

Keinesfalls vorgesehen, aber leider offenbar Tatsache ist die Aufforderung einzelner Unternehmen an Betroffene, diese Dienstfreistellung abzulehnen. „Wir haben bereits mehrere Hilferufe von Betroffenen, die mit ihrer Unterschrift bestätigt haben oder unterschreiben sollten, dass sie trotz ihrer ärztlich bestätigten Zugehörigkeit zur Risikogruppe die Dienstfreistellung ablehnen und weiterhin zur Arbeit kommen möchten“, ärgert sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Dem ÖGB wurden entsprechende Fälle gemeldet, auch die Kopie der Verzichtserklärung einer Arbeitnehmerin liegt vor. „Hier werden Risikopatienten mit berechtigter Furcht vor der Ansteckung mit Corona offenbar massiv unter Druck gesetzt. Angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation, die wir gerade erleben, ist das Verhalten, das einzelne Arbeitgeber hier an den Tag legen, besonders verwerflich.“
Aufgabe des ÖGB ist es, ArbeitnehmerInnen zu schützen. „Wir wehren uns gegen diese letztklassige Vorgangsweise. ArbeitnehmerInnen raten wir, keinesfalls Verzichtserklärungen ohne Rücksprache mit ihrem Betriebsrat oder mit der zuständigen Gewerkschaft zu unterschreiben,“, so Katzian.

ÖGK soll gegen schwarze Schafe vorgehen

Außerdem fordert der ÖGB-Präsident die Österreichische Gesundheitskasse auf, den Kampf gegen schwarze Schafe unter den Arbeitgebern zu unterstützen und sicherzustellen, dass diese Verzichtserklärungen die Ausnahme bleiben.

Für die Refundierung der Kosten reichen nämlich ein Covid-19-Risiko-Attest und der Lohnzettel für den Erstattungszeitraum. „Es braucht ganz klar mehr Kontrollen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber nicht auf die Idee kommen, aus dem Gesundheitszustand ihrer ArbeitnehmerInnen Kapital schlagen zu können“, so Katzian.

Kein Pardon

Arbeitgeber tragen eine große Mitverantwortung in der Bekämpfung des Virus. „Jedes Unternehmen, von dem wir erfahren, dass es Druck auf Beschäftigte ausübt, um auf ihre Risiko-Freistellung zu verzichten, kann mit der vollen gewerkschaftlichen Härte rechnen, wenn es keine Einsicht zeigt – da gibt es kein Pardon, sondern ein Wiedersehen vor Gericht“, kündigt der ÖGB-Präsident an: „Ausnahmen von der Ausnahme für Risikogruppen zu verlangen, ist rechtlich mehr als fragwürdig und moralisch verwerflich!“