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ORF, ZIB2

Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), im Interview für ZIB2

Gewerkschaftsjugend erreicht Krisenausgleich für Lehrlinge

Aufgrund der Corona-Krise können Lehrlinge im Gegensatz zu MaturantInnen ihre Lehrabschlussprüfung momentan nicht ablegen. Denn die Abschlussprüfungen für Lehrlinge wurden auf unbestimmte Zeit verschoben.

Update: 18. April 2020

Doch diese Unsicherheit ist jetzt vorbei. „Zum Glück, das war längst überfällig", freut sich Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). „Denn Lehrlinge mussten wegen der verschobenen Lehrabschlussprüfungen auf ihr Facharbeitergehalt verzichten."

Forderung der ÖGJ umgesetzt: Lehrlinge werden für entangenes Entgelt entschädigt, weil sie nicht zur Lehrabschlussprüfung antreten konnten.

Jene Lehrlinge, die sich vor der Coronakrise zu einer Lehrabschlussprüfung angemeldet haben, könnten diese nun ab dem 4. Mai ablegen, sagte Wirtschaftsministerin Margarte Schramböck am 18. April in einer Aussendung. Für alle anderen gilt der 11. Mai als frühester Termin. Ab 20. April würden die Einladungen für die Prüfungen versandt.

Krisenausgleich für Lehrlinge ist Erfolg der Gewerkschaftsjugend

Die Bundesregierung kommt der Forderung der ÖGJ nun nach und entschädigt Lehrlinge für das entgangene Entgelt über einen Sondertopf. Hofer fordert dabei, dass das Fachkräftegehalt in voller Höhe rückwirkend ausgeglichen wird. Zudem gelte es, den Ankündigungen auch rasch Taten folgen zu lassen. „Es geht darum, den Lehrlingen so schnell wie möglich finanzielle Sicherheit zu geben.

Durch späteren Prüfungsantritt verlieren Lehrlinge hunderte von Euro 

Tausende Lehrlinge können aktuell ihre Ausbildung nicht abschließen und fallen damit um ihr Facharbeitergehalt bzw. ihren Facharbeiterlohn um, kritisierte Susanne Hofer, Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), noch am 15. April in der ZIB2 auf ORF2. 

Lehrlingen würden durch einen späteren Prüfungsantritt hunderte von Euro entgehen, das sei ein realer Lohnverlust. Der Facharbeiterlohn müsse daher rückwirkend ab dem ursprünglich vorgesehenen Prüfungstermin bezahlt werden.

Lehrlinge, die jetzt arbeiten, können aufgrund der Situation nicht ausgebildet werden. Sie arbeiten im letzten Lehrjahr zum Zeitpunkt ihrer eigentlich angesetzten Prüfung wie eine Fachkraft mit. „Sie dürfen nicht die Verliererinnen und Verlierer dieser Krise sein“, sagt Hofer.

Die ÖGJ fordert aufgrund der erschwerten Bedingungen durch die Krise ebenfalls, dass auch für jene Lehrlinge, die die letzte Klasse Berufsschule jetzt nicht positiv abschließen können, der theoretische Teil der Prüfung entfällt. Die praktischen Prüfungen bleiben, wie bisher, bestehen.