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ÖGB

40 Jahre Gleichbehandlungsgesetz

Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist nicht nur ein Grundsatz der österreichischen Verfassung, sondern auch ein wichtiger Teil der europäischen Gesetzgebung. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – unabhängig vom Geschlecht, Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung – sind klar definierte Ziele.

In Österreich sind diese Ziele im Gleichbehandlungsgesetz geregelt. In der ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1979 galt es nur für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Aufgrund der Novellierungen 2004 und 2008 umfasst das Gleichbehandlungsgesetz nun folgende Bereiche:

  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
  • Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit außerhalb des Arbeitslebens
  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen

Frauen verdienen heute mehr als noch vor zehn Jahren. Aber der Weg zum gleichen Einkommen für Männer und Frauen ist noch weit. Denn Frauen in Österreich bekommen heute immer noch rund 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen - für gleichwertige Arbeit. Ein 10 Jahres-Vergleich zeigt, dass der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern noch viele Jahre ein Problem sein wird, wenn es in diesem Schneckentempo weitergeht.

Einkommensberichte als wirksames Mittel

Im Jahr 2011 ist der Einkommensnachteil für Frauen im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozent zurückgegangen, also mehr als doppelt so stark wie in den Jahren zuvor und danach. Das lässt sich damit erklären, dass 2011 Einkommensberichte eingeführt wurden, wodurch viele Firmen begonnen haben auf gerechtere Löhne zu achten.

Mit Hilfe der Einkommensberichte können die Unternehmen ihre Einkommensstruktur durchleuchten und Diskriminierungen beseitigen. Zugleich geben Einkommensberichte auch den ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Gehaltssituation zu überprüfen. „Viele Frauen wissen gar nicht, dass ihre Kollegen für gleichwertige Arbeit mehr verdienen und können sich daher gegen diese Diskriminierung gar nicht wehren und ihr Recht durchsetzen“, erklärt ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Einkommensberichte nur in Großunternehmen sind den ÖGB-Frauen zu wenig. „Wir fordern verpflichtende Einkommensberichte in Unternehmen ab 100 ArbeitnehmerInnen sowie die Ausweitung auf alle Dienstgeber – auch Länder und Gemeinden“, betont die ÖGB-Vizepräsidentin. Außerdem sollen Firmen, die keinen Einkommensbericht erstellen, spürbare Sanktionen drohen – etwa hohe Geldstrafen.