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Von partnerschaftlicher Teilung der Kinderbetreuung profitieren Mütter, Väter und Kinder - aber auch unsere Gesellschaft

Kinderbetreuung

Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen

Welche Maßnahmen Betriebe setzen, um Eltern zu unterstützen

Immer mehr Paare haben den Wunsch, sich die Kindererziehung von Anfang an partnerschaftlich aufzuteilen. Viele wissen aber nicht, welche Möglichkeiten ihnen dafür zur Verfügung stehen. Der neue Ratgeber „Von der Schwangerschaft bis zum Schuleintritt“ zeigt, wie partnerschaftliche Teilung der Kinderbetreuung funktionieren kann und beantwortet zudem alle wichtigen Fragen vom Beginn der Schwangerschaft bis zu den ersten Lebensjahren des Kindes.

„Viele Eltern wissen zum Beispiel nicht, dass sie gleichzeitig in Elternteilzeit gehen können und das Recht haben, ihre Arbeitszeit zu verschieben bzw. selbst festzulegen“, erzählen die Buchautorinnen Hermin Karout und Bianca Schrittwieser. So könne man nämlich die Kinderbetreuung unter der Woche gut aufteilen: Während ein Elternteil das Kind in den Kindergarten bringt und mit der Arbeit später beginnt, fängt der andere früher mit der Arbeit an und übernimmt das Abholen des Kindes aus der Betreuungseinrichtung.

So unterstützen Betriebe Eltern

Dass es mit dem Festlegen der Arbeitszeit in der Praxis nicht immer so einfach ist, weiß sowohl Richard Köhler, Zentralbetriebsrat bei der Österreichischen Post AG, als auch Senad Lacevic, Betriebsrat der Wiener Volkshochschulen. An der Volkhochschule sind es zum Beispiel fixe Unterrichtszeiten, die das erschweren. Nichtsdestotrotz setzen beide Unternehmen wichtige Maßnahmen, um eine partnerschaftliche Aufteilung bei der Kinderbetreuung so gut wie möglich zu erleichtern. „Anlässlich der Geburt eines Kindes erhalten unsere MitarbeiterInnen ein zusätzliches Monatsgehalt. Das erleichtert vor allem vielen Vätern, einen Papamonat zu nutzen und sich so bei der Kinderbetreuung einzubringen“, berichtet Lacevic.

Bei der Post AG hingegen hat die Geschäftsführung nun entschieden, in den Sommermonaten Juli und August sowie in den Herbstferien eine eigene Kinderbetreuung anzubieten. Außerdem hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, mehr Frauen in Führungspositionen einzusetzen. Das Ziel lautet: 35 Prozent bis zum Jahr 2023. „Bei der Post AG sind 40 Prozent der Beschäftigten weiblich. Je höher die Positionen im Unternehmen, desto weniger Frauen sind anzutreffen. Aber gerade, wenn es um partnerschaftliche Aufteilung der unbezahlten Arbeit geht, ist es wichtig, mehr Frauen in Führungsebene zu bringen“, sagt Köhler.

„Alles geht, wenn man es möglich macht“

Das bestätigt auch Ilse Fetik, Betriebsratsvorsitzende der Erste Bank. „Wir haben zum Beispiel vereinbart, dass Frauen in Führungspositionen bis zum Mutterschutz ihrem Job nachgehen und als Führungskraft in Teilzeit – falls gewünscht – wiedereinsteigen können. Das ist ein Beweis dafür, dass alles geht, wenn man es möglich macht.“ Die Möglichkeit, eine Führungsposition in Teilzeit auszuüben, hat sich auch positiv auf Männer im Unternehmen ausgewirkt: Viele lassen sich nicht mehr von einem Baby-Sabbatical erschrecken, das sie bis zum Ende des 1. Lebensjahres ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Das Baby-Sabbatical ermöglicht ihnen, entweder zwei oder vier Monate in Teilzeit zu arbeiten und mehr Zeit mit der Familie zu verbringen.

Zusätzlich dazu erleichtert das Recht auf einen 4-Tage-Woche und ein eigener Betriebskindergarten - der zweite ist gerade im Bau – den MitarbeiterInnen der Erste Bank, Beruf und Familie gut zu vereinbaren.

Für eine echte Wahlfreiheit

Wenn man über eine partnerschaftliche Aufteilung spricht, muss man auch über die Kinderbetreuungssituation in Österreich reden, betont ÖGB-Bundesfrauensekretärin Simone Erne. „In vielen Regionen Österreichs haben Frauen aufgrund fehlender Kinderbetreuung gar keine andere Möglichkeit als in Teilzeit zu arbeiten. Das bedeutet, dass sie weniger verdienen und später eine niedrige Pension bekommen. Es braucht ganz dringend einen Ausbau der flächendeckenden Kinderbetreuungseinrichtungen.“ Eine weitere Maßnahme, die notwendig ist und Frauen eine echte Wahlfreiheit ermöglichen würde, wäre ein Rechtsanspruch auf einen Gratis-Kinderbetreuungsplatz für jedes Kind.

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