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Erstmals bekommen Väter europaweit zehn Tage bezahlte Vaterschaftszeit

10 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub in der EU

Ein Papamonat, der auf Druck der ÖGB-Frauen in Österreich eingeführt und seit 1. September endlich für alle Väter gilt, war für viele Väter in anderen EU-Staaten bisher nur reines Wunschdenken. Das soll sich nun ändern: Im April 2019 hat das EU-Parlament eine EU-Richtlinie für eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschlossen. Dadurch bekommen erstmals europaweit Männer einen Anspruch auf bezahlte Vaterschaftszeit. „Auch wenn der beschlossene Vaterschaftsurlaub zehn Tage dauert - und nicht einen Monat wie in Österreich - ist das ein wichtiger Schritt, um für gleiche Rechte zu sorgen“, betont ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann. Eine Analyse des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zeigt, dass Eltern in sieben EU-Mitgliedstaaten von den neuen Rechten profitieren werden.

Bessere Rechte in sieben EU-Staaten

Väter in Italien, in Kroatien und in der Slowakei bekommen mit der EU- Richtlinie erstmals einen bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes. Die vom EGB angestrebten Rechtsvorschriften werden auch die bezahlte Vaterschaftsdauer in der Tschechischen Republik, in den Niederlanden, in Portugal und in Rumänien mindestens verdoppeln. „Die nationalen Regierungen haben nun keine Ausreden mehr, um diese neuen Regelungen für Eltern nicht einzuführen. Eine echte Work-Life-Balance ist gut für die Familien und gut für die Wirtschaft“, sagt die stellvertretende EGB-Generalsekretärin Esther Lynch.

Die neue EU-Richtlinie sieht außerdem das Recht auf flexible Arbeitszeiten für beide Elternteile bis zum achten Lebensjahr des Kindes vor, sowie eine Erweiterung des Anspruchs auf Freistellung beim Pflegeurlaub. Bis 2022 haben die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Der EGB wird jedoch mit seinen Mitgliedsorganisationen zusammenarbeiten, um eine schnellere Übernahme der Regelungen zu erreichen und die Regierungen dazu zu bewegen, über die festgelegten Mindeststandards hinauszugehen.

Der nächste Schritt lautet: Papamonat bei vollem Lohnausgleich

Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin

Verbesserungsbedarf auch in Österreich

Auch wenn in Österreich beim Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ häufig bessere Regelungen gelten als in anderen europäischen Ländern, gibt es noch Luft nach oben. „Vom erkämpfen Rechtsanspruch auf den Papamonat profitieren nicht nur Väter, sondern alle Familien in Österreich. Wir haben aber von Anfang an gesagt, dass man über eine Weiterentwicklung nachdenken muss. Der nächste Schritt lautet daher: Papamonat bei vollem Lohnausgleich. Wir sind uns sicher, das würde die Entscheidung für einen Papamonat erleichtern“, erklärt Schumann.

Erst kürzlich wurde außerdem beschlossen, dass pflegende Angehörige Rechtsanspruch auf zwei Wochen Freistellung bekommen. In dieser Zeit können sie mit ihrem Arbeitgeber eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit vereinbaren. Gibt es keine Einigung, dann kommen zwei weitere Wochen Freistellung dazu. Der ÖGB fordert einen Rechtsanspruch auf die komplette Dauer der Pflegekarenz/-teilzeit.