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Mutterschutz und Karenz

Es braucht mehr Schutz für alle schwangeren Frauen

Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen jetzt die Möglichkeit haben, früher zu Hause zu bleiben

Schwangere dürfen aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Masken tragen und sind daher speziell gefährdet. Aufgrund der hohen Coronazahlen hat die Bundesregierung jetzt eine generelle FFP2-Maskenpflicht für Innenräume angekündigt. Der ÖGB fordert daher weiterhin die sofortige Freistellung aller schwangeren Arbeitnehmerinnen bei voller Bezahlung. „Es muss im Interesse der Bundesregierung sein, dass Frauen und ihre ungeborenen Kinder während der Corona-Pandemie bestmöglich geschützt werden", so ÖGB-Vizepräsidentin und -frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Jedes Kind muss gleich viel wert sein

Nachdem mittlerweile bekannt ist, dass eine COVID-Erkrankung bei einer fortgeschrittenen Schwangerschaft das Risiko, auf der Intensivstation behandelt werden zu müssen, deutlich erhöht, wurde erfreulicherweise bereits im November 2020 die Freistellung für schwangere ArbeitnehmerInnen ab der 14. Schwangerschaftswoche beschlossen, wenn die Arbeit einen direkten Körperkontakt erfordert und Homeoffice oder eine Änderung der Arbeitsbedingungen nicht möglich sind. 

Der Schutz von schwangeren Frauen muss auch in Ausnahmesituationen, wie wir sie gerade durchleben, gewährleistet werden.

Korinna Schumann

Grundsätzlich ein begrüßenswerter Schritt, allerdings ist von dieser Regelung ein großer Anteil schwangerer Arbeitnehmerinnen ausgeschlossen, beispielsweise im Handel und der Produktion. „Jedes Kind muss gleich viel wert sein“, forderte daher ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann bereits Anfang des Jahres gemeinsam  mit allen Gewerkschaften und der Arbeiterkammer in einem offenen Brief an die Bundesregierung. Der Brief blieb allerdings unbeantwortet.

Werdende Mütter gelten als Risikogruppe

Gerade in der Industrie, oder im Handel, wo sehr viele Frauen arbeiten, ist es aktuell kaum möglich, den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten. Werdende Mütter sind also am Arbeitsplatz einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt – und die Verunsicherung der Betroffenen ist groß. Die Arbeiterkammer berichtete kürzlich sogar, dass aktuell immer wieder Unternehmen Schwangere aufgrund der Corona-Krise zur einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstvertrages drängen.

„Alle schwangeren Arbeitnehmerinnen müssen jetzt die Möglichkeit haben, in vorzeitigen Mutterschutz zu gehen und zu Hause zu bleiben“, fordert deshalb Korinna Schumann.

Mutterschutz – was ist das?

Als Mutterschutz wird das Beschäftigungsverbot für Schwangere bezeichnet, also jene Zeit, in der eine werdende Mutter von der Arbeit freigestellt wird (Schutzfrist). Während des Beschäftigungsverbotes bekommt man von der Krankenkasse Wochengeld. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Zeitraum keinen Lohn bzw. kein Gehalt.

Grundsätzlich gilt das Beschäftigungsverbot von acht Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen nach der Entbindung – bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt bis mindestens 12 Wochen danach..

Besteht allerdings Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind, kann die werdende Mutter bereits früher von der Arbeit freigestellt werden – unabhängig von der Art der beruflichen Tätigkeit. Diese Gefährdung muss eine Ärztin/ein Arzt für Frauenheilkunde oder Innere Medizin dem Arbeitgeber bestätigen.

Dabei haben die ÄrztInnen keine freie Entscheidungsmacht, sondern müssen sich an einer festgelegten Liste von Krankheiten orientieren. Stellt die Ärztin/der Arzt eine oder mehrere dieser festgelegten Krankheiten bei der Mutter fest, ist die Mutter vorzeitig von der Arbeit freizustellen. Eine Freistellung wegen anderen Krankheiten ist im Einzelfall durch das Arbeitsinspektorat oder AmtsärztInnen zu genehmigen.