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Johanna Dohnal (kurze Haare, schwarze Jacke) spricht in Megaphon mit Aufschrift: Aktion Handel! Es hören ihr Männer und eine Frau zu.
Johanna Dohnal (Frauenministerin) ÖGB Archiv

Geschlechtergerechtigkeit

Johanna Dohnal und die Gewerkschaften

Feministin, Frauenministerin und Kämpferin für gerechte Einkommen und Arbeitszeitverkürzung

Am 12. Juni 1991 besetzten 100 BetriebsrätInnen den Gang zum Büro des damaligen Wirtschaftsministers Wolfgang Schüssel (ÖVP) und richteten sich zum Übernachten ein. Die „BesetzerInnen“ forderten die Verabschiedung des Ladenöffnungszeitengesetzes

Viel geschlafen haben die BetriebsrätInnen nicht. SolidaritätsbesucherInnen – PolitikerInnen und GewerkschafterInnen – bekundeten ihre volle Solidarität für eine soziale und familienfreundliche Regelung der Ladenöffnungszeiten.

Durchsagen gab es über ein Megafon, das sich auch die damalige Frauenministerin Johanna Dohnal (SPÖ) griff. Schließlich wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen und am 26. Juni 1991 das Gesetz verabschiedet. Dies war nur einer von vielen Auftritten Dohnals im gewerkschaftlichen Rahmen.

Alarmierende Einkommensdifferenzen

Im Johanna-Dohnal-Archiv liegt ein Teil des Briefverkehrs zwischen ihr und den Gewerkschaften. Frauen wandten sich mit Anliegen an Dohnal und sie holte auch Ratschläge bei den Gewerkschaften ein, etwa über illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft oder wenn ihr Dienstverträge zugeschickt wurden, die den Ausdruck „ohne Entgelt“ enthielten.

Die Erwerbstätigkeit der Frau ist kein Hobby oder Luxus der Frauen.

Dohnal wollte aber von den Gewerkschaften mehr wissen, etwa wie es mit der Aktion 10.000 Schilling Mindestlohn aussah. Oder sie lobte die Gewerkschaft Metall-Bergbau-Energie zwar für ihre „erfreuliche“ Lohnstruktur, kritisierte aber, dass die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern nach wie vor „alarmierend“ sei.

In einem anderen Schreiben warnt sie davor, dass Frauen immer öfter in flexible und ungeschützte Arbeitsverhältnisse abgedrängt werden. Sie forderte die Gewerkschaften auf, diesem Trend in Kollektivverträgen einen Riegel vorzuschieben. Denn schließlich sei die Erwerbstätigkeit der Frau kein Hobby oder Luxus der Frauen, sondern eine Notwendigkeit für ein selbstbestimmtes Leben.

Utopie vom Fünf-Stunden-Tag

Der ÖGB-Jugend sagte sie im Jahr 1987 Unterstützung bei der „Problematik der Mädchenausbildung“ zu und verwies auf ihre Aktion „Töchter können mehr“, die Impulse setzte, um die traditionelle Berufswahl von jungen Frauen zu überwinden. Sie wies auch darauf hin, dass seit 1987 Hauswirtschaft in Schulen auch für Buben ein verpflichtender Gegenstand ist – damit die künftigen Väter und Partner bessere Partner werden.

Dohnals Utopie war: „Im Beruf gleichberechtigt und gleichbezahlt nebeneinander arbeitende Männer und Frauen (…). Die vorhandene Arbeit ist so umverteilt worden, dass keiner länger als täglich fünf Stunden erwerbstätig ist. Mann und Frau können sich daher die Hausarbeit spielend teilen. Die Kinder haben Vater und Mutter. 

70.000 Frauen unterschrieben die Postkarte der ÖGB-Frauen gegen die Anhebung des Pensionsalters. Hilde Seiler präsentierte dem Bundeskanzler das Ergebnis.

Wie weit die Utopie von der Wirklichkeit entfernt war, zeigte sich beim 11. ÖGB-Frauenkongress im Jahr 1991. Der Verfassungsgerichtshof hatte am 6. Dezember 1990 entschieden, dass das unterschiedliche Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern verfassungswidrig sei.

Dohnal legte beim Kongress eine Reihe von Maßnahmen vor, damit die tatsächliche Gleichstellung der Frauen herbeigeführt wird: Einkommensgleichheit, Gleichheit in der Höhe des Pensionsbezugs, gesetzliche Frauenförderprogramme, totale Angleichung der Lehrpläne, flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen, Quoten in den gesetzgebenden Körperschaften, Gleichbehandlungsgesetz mit wirksamen Sanktionen und Arbeitszeitverkürzung.

Sie versprach – in Richtung des anwesenden Sozialministers Josef Hesoun und des Bundeskanzlers Franz Vranitzky – dass sie es nicht bei alibihaften gesetzlichen Regelungen belassen würde, nur damit jemand sagen könnte, dass die Frauen nun gleichberechtigt seien.

Postkarten für den Bundeskanzler

Beim Kongress erwartete Vranitzky eine Überraschung. Die damalige ÖGB-Frauenvorsitzende, Hilde Seiler, übergab ihm symbolisch eine überdimensionale Postkarte und deutete auf fünf Säcke mit mehr als 70.300 Postkarten von berufstätigen Frauen, die gleiches Pensionsrecht für Frau und Mann NUR bei völliger Gleichstellung der Frau in Arbeitswelt, Familie und Gesellschaft forderten.

In seiner Rede stimmte Vranitzky den Forderungen zu. Die Verhandlungen dauerten aber noch bis Oktober 1992, bis der Gleichstellungspakt unterschrieben wurde, beziehungsweise bis Dezember 1992, als 15 Novellen in verschiedenen Gesetzesbereichen und das Bundes-Verfassungsgesetz zur schrittweisen Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters ab dem Jahr 2024 verabschiedet wurden. 

Anfang Juni 1995 fand der 12. ÖGB-Frauenkongress statt. Da hatte Vranitzky sein Team bereits „verjüngt“ und Johanna Dohnal „zum Rücktritt bewogen“. Beide besuchten den Kongress – Dohnal als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten a.D., Vranitzky als Bundeskanzler. Er sprach von den juristischen und politischen Mühen das Gesetz gegen Gewalt in der Familie und die Neugestaltung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes durchzusetzen – beide gingen auf Initiativen Dohnals zurück

Geblieben ist von Dohnal aber viel mehr: Eine feministische und frauenpolitisch erfolgreiche Zeit, in der eine Vielzahl von Maßnahmen gesetzt wurden, die Frauen ein Stückchen näher an ihre Utopie brachten. 

Gesetze (eine Auswahl) 

Als Staatssekretärin (1979-1990):

  • Ausdehnung des Mutterschutzes auf Bäuerinnen und gewerblich selbstständig tätige Frauen
  • Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes – von nun an erhalten Kinder nicht mehr automatische die Staatsbürgerschaft des Vaters
  • Beseitigung der Amtsvormundschaft – unverheiratete Mütter haben von nun an gegenüber ihren Kindern die gleichen Rechte wie verheiratete. 
  • Reform des Sexualstrafrechts – u. a. wird Vergewaltigung innerhalb der Ehe oder Lebensgemeinschaft unter Strafe gestellt
  • Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes – sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird strafbar 
  • Erbrechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder mit ehelichen

Als Frauenministerin (1990-1995):

  • Pensionsreform: Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausmaß von maximal von vier Jahren pro Kind 
  • Gleichstellungspakt (schrittweise Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024)
  • Aufhebung der Differenzierung des Werkunterrichts nach Geschlecht
  • Einbeziehung des Krankenpflegepersonals in das Nachtschwerarbeitsgesetz
  • Bundes-Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft
  • Einführung der „schonenden Vernehmung“ von Frauen und Kindern, die Opfer von Gewalt sind, sie müssen nicht länger in Gegenwart des Misshandlers aussagen 

Kurzbiographie Johanna Dohnal

14. Februar 1939 – 20. Februar 2010
 
April 1972:  Wiener Landesfrauensekretärin

Juli 1973:  Wiener Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete

November 1979:  Staatssekretärin für allgemeine Frauenfragen im Bundeskanzleramt

Dezember 1990 – März 1995:  Bundesministerin für Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt