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Erster Erfolg für Arbeiter in der Causa Meinhart Kabel

Zwei außergerichtliche Einigungen sind das Ergebnis des ersten Verhandlungstags am Arbeits- und Sozialgericht in der Causa Meinhart Kabel. Für zwei der fünf gekündigten bzw. entlassenen Beschäftigten hat die Unsicherheit ein Ende, sie haben sich außergerichtlich mit dem Unternehmen geeinigt. Eine Arbeiterin tritt bereits heute wieder den Dienst als Staplerfahrerin an. Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen, wobei seine Entlassung in eine Kündigung umgewandelt wird und man sich auf einen angemessenen Betrag einigen konnte. „Wir freuen uns sehr für diese zwei KollegInnen. Sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen und die Zeit der Unsicherheit hat ein Ende“, sagt vida-Landesvorsitzender Helmut Woisetschläger.

Drei Arbeiter kämpfen vor Gericht um ihre Jobs

Für drei Arbeiter geht der Kampf allerdings weiter. Sie müssen bangen, wie es mit ihnen weitergeht. „Es ist unerträglich, wenn Menschen plötzlich vor dem Nichts stehen, nur weil sie von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen wollten“, schildert Woisetschläger. So handle es sich etwa bei einem fristlos entlassenen Arbeiter um einen Familienvater mit fünf Kindern, der wegen der Entlassung einen Monat kein Arbeitslosengeld bekam.

Entlassen und gekündigt, weil sie Betriebsrat wollten

Den Kündigungen und Entlassungen bei Meinhart Kabel in St. Florian vorangegangen war die Einleitung einer Betriebsratswahl. Fünf langjährige, loyale und zuverlässige MitarbeiterInnen mussten auf die Stunde das Unternehmen verlassen - offenbar, weil sie im Verdacht standen, die Betriebsratswahl initiiert zu haben. Unmittelbar nachdem sie die Kundmachung einer Betriebsversammlung zur Einleitung einer Wahl im Betrieb aufgehängt hatten, verloren die MitarbeiterInnen ihre Arbeit.

Betriebsrat bereits im Amt

Die Betriebsratswahl haben die Beschäftigten – trotz allem – mit Unterstützung der Gewerkschaft vida durchgezogen, der Betriebsrat ist erfreulicherweise bereits im Amt. Nun arbeitet die Gewerkschaft mit aller Kraft daran, auch den drei Arbeitern zu ihrem Recht zu verhelfen.