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Tirol

Wir informieren über Kurzarbeit

„Spannen unseren Rettungsschirm über alle“

Die von den Sozialpartnern ausverhandelte Einigung zur Kurzarbeit soll massenhafte Kündigungen und Entlassungen bestmöglich verhindern. Trotzdem bleibt die Warnung des ÖGB Tirol an die Beschäftigten, nichts vorschnell und ungeprüft zu unterschreiben, aufrecht.

 

Muss die Arbeit reduziert werden, ist im Gegensatz zum Kurzarbeitsmodell von 2008 sogar die Nullarbeit möglich. „Die Nettoersatzrate wurde sozial gestaffelt. Das bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen - abhängig von ihrem Lohn oder Gehalt - 80 bis 90 Prozent davon ausbezahlt bekommen während sie in Kurzarbeit sind. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen ihr Fixkosten wie Miete und andere Lebenskosten bestreiten können“, informiert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. 

 

Das vereinbarte Kurzarbeit-Modell bietet für Beschäftigte wie Unternehmen zahlreiche Vorteile. „ArbeitnehmerInnen haben Kündigungsschutz, die Nettoersatzrate liegt für sie zwischen 80 und 90 Prozent. Im Gegenzug ist Alturlaub und Zeitausgleich in dieser Zeit zu konsumieren. Die Vereinbarung kann auch in Betrieben ohne Betriebsrat abgeschlossen werden, nicht aber ohne Gewerkschaft!“, so Wohlgemuth. Corona-Kurzarbeit kann sogar bei vorübergehend kompletten Betriebsstillegungen eingesetzt werden. Dienstgeber-Beiträge werden seit heute bereits ab dem 1. Monat übernommen. Vorrangiges Ziel sei der Erhalt von Arbeitsplätzen. „Wir spannen unseren Rettungsschirm über alle!“ 

 

Auch auf Tiroler Ebene haben sich die Sozialpartner auf Rahmenbedingungen geeinigt: Die Unternehmen müssen ihrer Fürsorgepflicht in Form von Schutzmaßnahmen nachkommen, Home-Office muss im Einvernehmen geklärt werden. Wer sich aus freien Stücken in Isolation begeben will, muss Urlaub oder Zeitguthaben konsumieren – eine einseitige Anordnung vonseiten der Arbeitgeber ist nicht zulässig.

 

Der ÖGB hat gemeinsam mit der AK eine eigene Homepage mit umfangreichen arbeitsrechtlichen Informationen eingerichtet (www.jobundcorona.at), außerdem beantworten die Rechtsexperten der beiden Interessensvertretungen Fragen unter der Hotline 0800 22 12 00 80.