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Tirol

Wohlgemuth ortet positiven Trend bei Arbeitslosenzahlen

Gleichzeitig Warnung vor anhaltend katastrophaler Situation

Als „erstes positives Signal“ wertet Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth die sinkenden Arbeitslosenzahlen in Tirol, warnt aber gleichzeitig: „Die Krise ist noch nicht überstanden!“.

Für zahlreiche Menschen in Tirol ist die Situation nach wie vor prekär, die nach wie vor extrem hohen Arbeitslosenzahlen katastrophal „Viele Menschen wissen nicht mehr, wie sie ihre Fixkosten in den nächsten Wochen und Monaten bezahlen sollen. Die horrenden Mieten und die generell hohen Lebenserhaltungskosten bringen viele TirolerInnen unter Druck. Einerseits gibt es Menschen, die auf keine Rücklagen zurückgreifen können, andere wiederum sehen sich damit konfrontiert, dass die Rücklagen bald aufgebraucht sind“, weiß der ÖGB-Vorsitzende. „Wenn wir uns eines nicht leisten dürfen, dann ist es Arbeitslosigkeit“, so Wohlgemuth. Er tritt für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent Nettoersatzrate und eine Verlängerung der Bezugsdauer ein.

Kurzarbeit geht in Verlängerung

Auf das Erfolgsmodell Kurzarbeit ist der Gewerkschafter zu Recht stolz: „Es war der ÖGB, der vor mehr als 10 Jahren anlässlich der Wirtschaftskrise das Modell vorgeschlagen und trotz massiven Gegenwinds von Seiten der Wirtschaftskammer schlussendlich durchgesetzt hat.“ Ein „wichtiges und richtiges Signal“ ist für ihn daher auch die neu geschaffene Option auf Verlängerung der Kurzarbeit. Die vor kurzem getroffene Vereinbarung bringt weitere Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen mit sich, unter anderem mehr Planungssicherheit durch das Verbot von Arbeit auf Abruf. Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit die tatsächlich jeden Monat geleistete Arbeit auch für dieses Monat bezahlt bekommen. Die sogenannte Durchrechnung ist in der neuen Sozialpartnereinigung so geregelt, dass kein Entgeltnachteil für ArbeitnehmerInnen entstehen kann. „Knapp 100.000 Arbeitsplätze konnten mithilfe des Erfolgsmodells Kurzarbeit bisher in Tirol gesichert werden!“, verweist Wohlgemuth abschließend auf die Tragweite der Sozialpartner-Einigung.

Die Kurzarbeits-Neuregelung gilt ab 1. Juni sowohl für Verlängerungsanträge als auch für neue Anträge. Für alle Fragen ist die Jobundcorona-Hotline von ÖGB und AK montags bis freitags ab 9 Uhr unter der Nummer 0800 22 12 00 80 erreichbar.