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Eltern kommen in der Corona-Krise gerade vermehrt an ihr Limit.

Corona-Krise: Eltern am Limit

Schulen und Kindergärten in Österreich sind aufgrund des Coronavirus aktuell entweder geschlossen oder sehr eingeschränkt geöffnet. Die Bundesregierung hat daher aufgerufen, alle Kinder bis auf weiteres zuhause zu betreuen, wenn es irgendwie möglich ist. „Das bedeutet für Eltern und vor allem für Alleinerziehende – 91 Prozent davon sind Frauen – eine massive Doppelbelastung.“ ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Iris Seewald fordert daher: „Wenn die Sonderfreistellung für Kinderbetreuung auf freiwilliger Basis von den ArbeitgeberInnen nur in geringem Ausmaß angenommen wird, braucht es einen Rechtsanspruch darauf und die volle Kostenübernahme durch den Bund!“

Wenn man betreuungspflichtige Kinder unter 14 Jahren zuhause hat, kann mit Zustimmung des Arbeitgebers eine „Sonderbetreuungszeit“ von bis zu drei Wochen vereinbaren, solange Schulen und Kindergärten nur eingeschränkt geöffnet sind. Die ArbeitnehmerInnen können sich somit zuhause um die Kinder kümmern und sind von ihrer Arbeit freigestellt. Ausgenommen sind ArbeitnehmerInnen, die im „versorgungskritischen Bereich“ arbeiten. Die ArbeitgeberInnen erhalten für die Dauer der Freistellung ein Drittel der Lohnkosten vom Bund ersetzt. Das Angebot richtet sich sowohl an AlleinerzieherInnen als auch an Familien, in denen zumindest ein Elternteil im versorgungskritischen Bereich tätig ist. Einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gibt es keinen.

Bislang wird die Sonderbetreuungszeit nur unzureichend angenommen. Deshalb muss ein Großteil der Eltern einerseits weiter ihrer Arbeit nachgehen und gleichzeitig zuhause die Kinder betreuen. Ein Großteil von ihnen ist in besonders gefährdeten Branchen wie der Pflege oder im Handel tätig. „Diese zusätzliche Belastung führt bei jenen, die schon vor der Krise überlastet waren, zu einer Überforderung. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, die volle Arbeitsleistung zu erbringen und nebenbei auch noch die Kinder zu betreuen und sie bei den Schularbeiten zu unterstützen“, betont Seewald.

Seewald fordert daher einen Rechtsanspruch auf 3 Wochen Sonderbetreuungszeit und die volle Übernahme der Kosten durch den Bund. „Viele Betriebe sind KleinunternehmerInnen und haben nur wenig personelle und finanzielle Reserven. Wir haben auch nichts davon, wenn diese am Ende die VerliererInnen sind“, sagt Seewald.