Mehr Einkommenstransparenz
Mit der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz wurden wichtige Schritte zur Verbesserung der Einkommenstransparenz für mehr Gerechtigkeit beim Einkommen gesetzt und auch der Diskriminierungsschutz ausgeweitet. Neben Einkommensberichten und der verpflichtenden Angabe des zu erwartenden Mindesteinkommens in Stelleninseraten wurden Handlungsmöglichkeiten und Rechte von GleichbehandlungsanwältInnen gestärkt, die nun in Verdachtsfällen von Entgeltdiskriminierung Einkommensdaten anfragen können. Für ArbeitnehmerInnen bringt die neue Rechtlage also wesentliche Vorteile.
Der ÖGB war maßgeblich an der gesetzlichen Verankerung der Einkommenstransparenz beteiligt, doch - so wichtig dieser Erfolg auch war - die Wirkung der Maßnahmen auf "equal pay" wird stark von der praktischen Umsetzung in den Betrieben abhängen. Dabei wollen wir BetriebsrätInnen und ArbeitnehmerInnen bestmöglich unterstützen. Welche Chancen die gesetzlichen Neuerungen bieten, dass "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" tatsächlich Realität wird, haben wir auf diesen Seiten für Sie bereitgestellt.
Seit 1. März 2011 sind Unternehmen erstmals verpflichtet, die Einkommen ihrer Beschäftigten nach Geschlecht betriebsintern und anonymisiert offenzulegen. Was die Einkommensberichte enthalten müssen, wie sie analysiert werden oder was bei Stellenausschreibungen zu beachten ist, erfahren Sie hier. Dazu finden Sie ein umfassendes Angebot an Informationen, Tipps und unterstützenden Materialien sowie Aktuelles rund ums Thema Einkommenstransparenz als Instrument für mehr Gleichstellung am Arbeitsmarkt.