Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Sozialversicherungen
- Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 1. Jänner 2021 linear um 1,50 % erhöht.
- Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,5 % erhöht.
- EUR 500,- Covid-19-Krisenabgeltung für alle MitarbeiterIinnen, die in den eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben (aliquot bei Teilzeitkräften).
- Mitarbeiter*innen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden.
Geltungbeginn: 1.1.2021