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Corona-Homeoffice: Was jetzt gilt

Für den Lockdown Nummer Zwei in Österreich wird nicht nur die Kurzarbeit angepasst, sondern auch die Regeln für das Corona-Homeoffice werden verlängert. Für Menschen, die ab sofort wieder verstärkt von zu Hause aus arbeiten können, geht es dabei vor allem um zwei Bereiche: die Pendlerpauschale sowie die Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice. Beide Bereiche waren eigentlich bis Ende des Jahres befristet, werden jetzt aber bis März 2021 verlängert – auch dank des Drucks des ÖGB. 

Was bedeutet das?

Für Unfälle im Corona Homeoffice wurde der erweiterte Unfallversicherungsschutz beschlossen. ArbeitnehmerInnen haben damit den gleichen Versicherungsschutz, den sie auch hätten, würde der Arbeitsunfall im Betrieb oder auf dem Weg dorthin passiere

Auch die Pendlerpauschale bekommen ArbeitnehmerInnen weiterhin, auch wenn sie nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz fahren. Es entsteht also kein finanzieller Nachteil, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Homeoffice nicht mehr zurücklegen.

Corona-Homeoffice zulassen, wo es möglich ist 

Die Regierung als auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian appellieren in Zeiten von Massenquarantäne, dass Betriebe, wo Corona-Homeoffice möglich ist, dieses auch zuzulassen. Der ÖGB-Präsident betont aber gleichzeitig, dass Homeoffice weiterhin nicht angeordnet werden kann, sondern es braucht die Zustimmung beider Seiten – also die des Arbeitgebers und der ArbeitnehmerInnen. 

Abgesehen vom Corona-Homeoffice verhandeln die Sozialpartner aktuell weiter mit der Regierung über Spielregeln für mobiles Arbeiten in der Zeit nach der Covid-Krise. Bis März sollen hier die Eckpfeiler eingeschlagen sein.