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Liebe Ding-des-Monats-Fans,

seit Juni 2022 habt ihr uns geholfen so manchem Ding einen Namen zu geben. Jetzt gibt es eine neue Aufgabe. Aus den Objekten soll eines ausgewählt werden, dass wir an die ORF-Fernsehsendung „Was gibt es Neues?" schicken, damit die Kabarettist:innen eines unserer Dinge der vergangenen Monate erraten können. Also bitte schickt uns euren Favoriten an gewinnspiel@oegb.at .

Hier könnt ihr euch nochmal durch alle Dinge durchklicken, um sie in Erinnerung zu rufen. Natürlich gibt es auch wieder etwas zu gewinnen: Goodiebags von verschiedenen Gewerkschaften.

Mit bestem Dank,

Marliese und Teresa

ÖGB-Archiv, VÖGB

Alle Dinge des Monats

Die Auflösung des "Ding des Monats" Mai findest du hier.

In Zusammenarbeit mit dem VÖGB

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Teilnahmebedingungen

Die TeilnehmerInnen am Gewinnspiel erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 01. Juli 2023 00:00 Uhr bis 30. September 2023 23.55 Uhr möglich. Die Teilnahme erfolgt durch Eingabe der richtigen Lösung in einem E-Mail an gewinnspiel@oegb.at oder der Abgabe einer Postkarte. Bei Gewinn erfolgt die Verständigung über die angegeben E-Mailadresse. Die Gewinnermittlung erfolgt am 5. Oktober 2023.
Die Preise sind ein Goodiebags der Gewerkschaften: Pro Teilnehmer:in wird nur ein Preis vergeben.

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, A-1020 Wien. Die GewinnerInnen werden durch Verlosung ermittelt und per E-Mail verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht in Bargeld abgelöst werden. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, wird kein Gewinn ausgeschüttet. Die GewinnerInnen erklären sich durch ihre Teilnahme einverstanden, dass deren oben angegebene Daten zur Gewinnabwicklung verarbeitet wird. Der/die Gewinnerin erklärt sich bereits jetzt mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke der Klärung der Gewinn-Versandmodalitäten einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht. 

Stand: 01.07.2023