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Arbeitsrecht

In der Arbeitswelt brauchen wir klare Regeln zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Diese Rechte und Pflichten sind im Arbeitsrecht festgelegt. Geregelt werden im Arbeitsrecht unter anderem unsere Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Homeoffice, Teilzeit, Überstunden oder auch Kurzarbeit. Das sind jedoch nur einige Beispiele. Ziel des Arbeitsrechts ist ArbeiternehmerInnen vor ausbeuterische Praktiken von Arbeitgebern zu schützen.

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Der Betriebsrat bzw. die Betriebsrätin sichert dir eine starke Stimme am Arbeitsplatz. Mit einer/m Betriebsrätin/Betriebsrat haben Beschäftigte in einem Unternehmen mehr Rechte und werden besser in wichtige betriebliche Entscheidungen eingebunden. BetriebsrätInnen sind das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung. Außerdem sind BetriebsrätInnen zur Stelle, wenn etwas schief läuft. Sie setzten sich für ihre KollegInnen ein, kämpfen für sie und leisten so einen wichtigen Beitrag zu einer fairen Arbeitswelt.


Insgesamt gibt es in Österreich etwa 800 Kollektivverträge, 450 davon verhandeln die Gewerkschaften jährlich neu. Kollektivverträge sind wichtig, um die Interessen der ArbeitnehmerInnen zu sichern. Kollektivverträge regeln aber weit mehr als nur Löhne und Gehälter. Sie beinhalten Modelle für Arbeitszeitverkürzung, legen Zuschläge und Zulagen fest oder sichern das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 98 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Österreich sind durch Kollektivverträge abgesichert – das ist Weltspitze.


Die Zeit wie lange wird täglich und wöchentlich arbeiten müssen, wird im Arbeitszeitgesetz festgelegt. „Arbeitszeit“ ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Arbeitszeitgesetz definiert sind aber auch unter anderem die Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Seit 45 Jahren ist die Arbeitszeit in Österreich nicht mehr verkürzt worden. Nur einige Branchen haben die Arbeitszeit in Kollektivverträgen gesenkt. Aktuell arbeiten in der EU nur die Griechen noch länger als die Menschen in Österreich.


Die Arbeitsbelastung und der Druck auf ArbeitnehmerInnen steigen. Umso wichtiger sind Erholung, Urlaub und Freizeit für die Menschen. Wie viel jedem Beschäftigten zusteht, ist klar geregelt. Fragen haben ArbeitnehmerInnen oft, wenn es darum geht, ob sie etwa auf Zwangsurlaub geschickt werden können. Was zu tun ist, wenn ich im Urlaub krank werde oder ob ich im Urlaub erreichbar sein muss. Wir haben die Antworten.


Wenn ein Kind unterwegs ist, bricht für die künftigen Eltern eine spannende Zeit an: Neben der Vorfreude auf den Familienzuwachs bringt eine Schwangerschaft auch viel Neues mit sich. Vor allem im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und der finanziellen Absicherung gilt es einiges zu beachten und zahlreiche wichtige Entscheidungen zu treffen – damit Beruf und Familie bestmöglich vereinbart werden können.


Wer einen neuen Job beginnt, der geht Rechte und Pflichten ein. In deinem Kollektiv- bzw. Arbeitsvertrag sind etwa Überstunden oder Urlaubsanspruch geregelt. Regeln und Vorgaben gibt es aber auch was zum Beispiel Rauchpausen angeht, Faschingsfeiern in deinem Betrieb oder ob du am Arbeitsplatz mit Alkohol anstoßen darfst. Gemeinsam mit den BetriebsrätInnen stehen unsere ExpertInnen den Beschäftigten zur Seite, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.


Studien zeigen, dass das persönliche Gesundheits- und Wohlbefinden die letzten Jahre stetig gesunken ist. Daher braucht es dringend Handlungsbedarf. Vor allem hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass er auf seine ArbeitnehmerInnen achtet und ihnen ausreichend Beratung und Möglichkeiten zur Verfügung stellt, um am Arbeitsplatz gesund und fit zu bleiben.


Wenn im Job nicht alles glatt läuft oder man sich beruflich verändern möchte, sucht man sich einen neuen Arbeitsplatz. Es gibt viele Arten wie ein Arbeitsverhältnis beendet wird: Kündigung durch den Arbeitgeber, Kündigung durch den Arbeitnehmer, Entlassung, vorzeitiger Austritt aus gesundheitlichen Gründen oder eine einvernehmliche Auflösung. Oft gibt es große Unsicherheit, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist bzw. welche Pflichten und Fristen einzuhalten sind.


Die Corona-Pandemie hat unsere Arbeitswelt umgekrempelt. Nicht schleichend, sondern mit einem regelrechten Knall von heute auf morgen. Um Arbeitsplätze zu sichern haben die Sozialpartner ein besonderes Modell verhandelt: die Corona-Kurzarbeit. Die Arbeitszeit kann auf bis zu null Stunden verringert werden. Trotzdem gibt es weiter fast den ganzen Lohn oder das ganze Gehalt. Für ArbeitnehmerInnen gibt es aber dennoch wichtige Punkte zu beachten.