Zum Hauptinhalt wechseln

Muren, Unwetter und Überflutungen: Darf ich von der Arbeit fernbleiben?

Auch diesen Sommer bleiben viele Regionen von heftigen Unwettern nicht verschont. Hochwasser, Straßensperren und auch Zivilschutzalarm sind oft die Folgen.  

Viele ArbeitnehmerInnen wissen nicht, wie sie ihren Arbeitsplatz erreichen sollen - etwa wenn Straßen wegen Hochwasser oder Muren nicht befahrbar sind oder öffentliche Verkehrsmittel ausfallen.

Wer aufgrund von Naturereignissen wie schweren Unwettern, Überflutungen, Murenabgängen oder heftigen Schneefällen gar nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.

„Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, so ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller.

Wenn Schule und Kindergarten geschlossen bleiben

Das Gleiche gilt für den Fall, dass Eltern bei ihren Kindern bleiben müssen, weil Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und sie keine andere Möglichkeit für die Kinderbetreuung haben.

Alles Zumutbare unternehmen, um in die Arbeit zu kommen

Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss aber alles ihm bzw. ihr Zumutbare unternehmen, um den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen.

In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben auch nicht zum Anlass für eine Entlassung nehmen.

Einfach daheim bleiben, das geht also nicht. Außerdem muss der Arbeitgeber vom Zuspätkommen oder der Verhinderung informiert werden.

Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall

In Katastrophenfällen gibt es die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung - du bekommst also weiter deinen Lohn oder dein Gehalt.

Bleib informiert über deine Arbeitswelt!
Jeden Freitag: Das Wichtigste aus einer Woche