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oegb/Reimer

Europabüro und EU

Kurzarbeit: Österreich als Vorbild für Brüssel

EGB fordert Regierungen auf, verstärkt mit Gewerkschaften zusammenzuarbeiten

Die Verlängerung der Kurzarbeit, auf die sich Sozialpartner und Bundesregierung geeinigt haben, fällt auch außerhalb Österreichs auf und wird als Vorbildmodell anerkannt. Österreich war eines der ersten Länder in Europa, das während der Krise mit dem Instrument Kurzarbeit die Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherte und ist jetzt bei der Verlängerung wieder führend, fasst Luca Visentini, Generalsekretär des EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund) in einem Schreiben an ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zusammen: „Der EGB gratuliert dem ÖGB zu dieser weiteren Vereinbarung. Sie sichert hunderttausende Arbeitsplätze und ist ein Beispiel für Regierungen in ganz Europa, die mit Gewerkschaften zusammenarbeiten sollten, um in dieser schwierigen Zeit Arbeitsplätze zu schützen.“

Unterschiedliche Modelle in der EU

Kurzarbeitsregelungen, um massive finanzielle Verluste der ArbeitnehmerInnen zu verhindern und damit auch zur Sicherung der Kaufkraft beizutragen, gibt es in allen Ländern Europas. 

Die nationalen Regelungen zur Kurzarbeit unterscheiden sich, unabhängig davon, ob sie schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie etabliert waren oder erst deswegen eingeführt werden, in erheblicher Art und Weise – sowohl in der Systematik als auch in der Höhe der finanziellen Unterstützung für ArbeitnehmerInnen.

Österreichs Vorbildwirkung manifestiert sich nicht nur in der relativ hohen Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent, die es weiterhin gibt, sondern vor allem in der Dauer: Die Kurzarbeit III gilt ab Oktober für sechs Monate, also bis Ende März 2021. Damit ist der Corona-Rettungsschirm für ArbeitnehmerInnen in Österreich ein Jahr lang aufgespannt – Fortsetzung nicht ausgeschlossen. Die Kurzarbeit III soll im Februar 2021 evaluiert werden, das Ergebnis wird Grundlage für die weitere Vorgangsweise der Sozialpartner sein.

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