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Im ÖGB-Archiv befinden sich etwa Gewerkschaftszeitungen, Protokolle, Fotos, Videos und so manch erstaunlicher Gegenstand. Einmal im Monat stellen wir einen dieser Dinge vor. Und wir brauchen eure Hilfe, um rauszufinden was es ist. Eure Mühe soll nicht umsonst sein. Unter all den Einsendungen der KollegInnen im Catamaran, EmpfängerInnen des Internen Newsletters, ÖGB-MitarbeiterInnen und SchulungsteilnehmerInnen verlosen wir schöne Preise. 

Ding des Monats März 2023
Ding des Monats März 2023 ÖGB - Roland de Roo

Im ÖGB-Archiv befinden sich etwa Gewerkschaftszeitungen, Protokolle, Fotos, Videos und so manch erstaunlicher Gegenstand. Einmal im Monat stellen wir eines dieser Dinge vor. Und wir brauchen eure Hilfe, um rauszufinden was es ist oder was es damit auf sich hat. Eure Mühe soll nicht umsonst sein. Unter all den Einsendungen der KollegInnen im Catamaran, EmpfängerInnen des Internen Newsletters, ÖGB-MitarbeiterInnen und SchulungsteilnehmerInnen verlosen wir schöne Preise.

Wir haben wieder einen Gegenstand gefunden und diesmal wissen wir was es ist: Ein Mitgliedsbuch aus dem Jahr 1945. Es gehörte dem Elektriker und Gewerkschaftsmitglied Karl Hein. Gemeinsam mit Kollegen rettete er eines der wichtigsten Gebäude Wiens vor der Zerstörung der Nationalsozialisten. Diese wollten es in den letzten Kriegstagen im April 1945 in die Luft sprengen.

Welches Gebäude rettete Hein vor der Sprengung?

A Hofburg

B Staatsoper

C Stephansdom

Apropos Gewerkschaftsmitglieder: Es war nicht immer leicht Gewerkschaftsmitglied zu werden, vor allem für Frauen. (https://www.oegb.at/der-oegb/geschichte/wir--die-gewerkschaftsfrauen) Seit der Gründung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes im Jahr 1945 ist es jedoch ganz einfach Mitglied zu werden. (https://www.oegb.at/mitglied-werden)

Zurück zum Ding des Monats. Das Ding ist im Ausstellungsbereich im Foyer des Seminar- und Veranstaltungszentrums Catamaran (Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien) ausgestellt, damit ihr es näher betrachten und noch besser überlegen könnt.

Schreibt uns eure Antwort an gewinnspiel@oegb.at und gewinnt Goodiebags von der Gewerkschaft Bau/Holz, einen Balancefit oder das Buch von Karl Ploberger „Garteln ohne Garten“.

Die Auslosung des Gewinnspiels findet am 3. April 2023 statt. Die GewinnerInnen werden per E-Mail verständigt. Die Auflösung und die letzten Dinge des Monats findet ihr wieder hier auf dieser Seite. Danke für eure Unterstützung,

Marliese (ÖGB-Archiv) und Teresa (VÖGB)

Die Auflösung des "Ding des Monats Februar findest du hier.

In Zusammenarbeit mit dem VÖGB

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Teilnahmebedingungen

Die TeilnehmerInnen am Gewinnspiel erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 01. März 2023 00:00 Uhr bis 31. März 2023 23.55 Uhr möglich. Die Teilnahme erfolgt durch Eingabe der richtigen Lösung in einem E-Mail an gewinnspiel@oegb.at oder der Abgabe einer Postkarte. Bei Gewinn erfolgt die Verständigung über die angegeben E-Mailadresse. Die Gewinnermittlung erfolgt am 3. April 2023. Die Preise sind: 2 Goodiebags der Gewerkschaft Bau/Holz, ein Balancefit und oder das Buch von Karl Ploberger „Garteln ohne Garten“. Pro TeilnehmerIn wird nur ein Preis vergeben.

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, A-1020 Wien. Die GewinnerInnen werden durch Verlosung ermittelt und per E-Mail verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht in Bargeld abgelöst werden. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, wird kein Gewinn ausgeschüttet. Die GewinnerInnen erklären sich durch ihre Teilnahme einverstanden, dass deren oben angegebene Daten zur Gewinnabwicklung verarbeitet wird. Der/die Gewinnerin erklärt sich bereits jetzt mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke der Klärung der Gewinn-Versandmodalitäten einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht. 

Stand: 08.03.2023