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Ding des Monats September 2022
Ding des Monats September 2022 ÖGB - Roland de Roo

Auflösung

Vielen Dank für die guten Hinweise! Diesmal waren viele knapp an der richtigen Antwort daran. Vom handgefertigten Krug zum Trinken bei geselligem Zusammensein, über einen Teekocher bis hin zu einem Gefäß zur Verstauung von geheimen Schriftrollen. Die richtige Antwort ist: Es ist ein Pokal. Genau, ein Pokal der Gesangssektion des Verbandes der Bäcker Österreich, Ortssektion Graz. Die Inschrift sagt uns, dass er anlässlich des 25jährigen Bestandsjubiläums gefertigt wurde. 

Sängerbund der Bäcker

Seit dem Jahr 1867 ist es rechtlich möglich, Vereine zu gründen, neben Fachvereinen, auch Bildungsvereine mit Gesangssektionen. Auch die Wiener Bäcker gründeten einen im Jahr 1882, den „Sängerbund der Bäcker Wiens”. Die steirischen Bäcker gründeten einen im Jahr 1885 in Graz. Das 25jährige Jubiläum fand am 4. September 1910 statt. Es wurde mit einer Jubiläumsliedertafel des Verbandes der Bäckerarbeiter Österreichs im Ottakringer Arbeiterheim gefeiert. 

Fast alle Fachvereine der Bäcker in den Landeshauptstädten hatten Liedertafeln, aber es war kaum möglich zu üben, gab es doch noch keinerlei Arbeitszeitregelungen und die Bäcker arbeiteten sieben Tage die Woche. Erst mit der Einführung der Sonntagsruhe 1895 wurde es besser. 

Die konfiszierte Fahne

Die Jubiläumsliedertafel war massenhaft besucht und die BesucherInnen hörten etwa Darbietungen des Gesangsvereins der Buchdrucker, der „Freien Typographia“ oder der Bäcker aus Marburg und Graz. Sie sangen Lieder wie „Arbeit“, „Meine erste Liebe“ und „Stolz weht die purpurne Farbe“. 

Als Dekoration diente diese berühmt purpurne Fahne. Sie war in den 1880er Jahren von der Polizei konfisziert worden. Denn die Farbe war dem Kaiserhaus vorbehalten gewesen. Erst nachdem ein Fleck darauf genäht worden war, war die Polizei zufrieden und händigte sie wieder aus. 

Festansprache von Jakob Reumann

Der Gründer der Gewerkschaft der Drechsler und spätere Bürgermeister Wiens, Jakob Reumann, hielt eine Lobrede auf das Proletariat. Er erinnerte daran, dass es die Sänger waren, die Kunst zu den ArbeiterInnen brachten, manchmal aber für ihre Teilnahme an Demonstrationen oder beim Singen verbotener Lieder zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Er schloss seine Rede damit, dass jetzt im Jahr 1910 die „alberne Zensur“ der Gesangschöre endgültig vorbei sei. 

Die Gesangssektionen und Streiks 

Die Wiener Gesangssektion sang bei Festen, aber auch bei Benefizveranstaltungen und bei Streiks, wie etwa im Jahr 1883 während des großen Bäckerstreiks in Wien, um Geld für die Ausgesperrten und Ausgewiesenen zu sammeln. Auch im Jahr 1907 streikten die Bäcker. Sie zogen von früh bis in die späte Nacht durch Wien von einem Streiklokal zum nächsten und sangen Arbeiterlieder, um die Streikenden zum Durchhalten zu bewegen. Sie sangen etwa Lieder zum „Bäckerkrieg” oder die „Branntweinhymne” und natürlich das „Lied der Arbeit“.

Das Motto war:  
Wenn nach nächt’gem Frondienst  
Ein froher Tag uns blüht,  
Tön’ zum Trotz der Knechtschaft  
Der Freiheit hehres Lied. 

Die Rettung von Victor Adler

Im Jahr 1887 unternahm die Wiener Gesangssektion die erste Sängerfahrt. Es begleitete sie der Gründer der Sozialistischen Arbeiterpartei, Victor Adler, der bei der gemeinsamen Kanufahrt kenterte, aber erfolgreich von den Sängern vor dem Ertrinken gerettet wurde. 

Hier geht es zum nächsten Ding 

Die Auflösung des "Ding des Monats August" findest du hier.

In Zusammenarbeit mit dem VÖGB

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Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer:innen am Gewinnspiel erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: Die Teilnahme am Gewinnspiel ist vom 1. September 2022 00:00 Uhr bis 30. September 2022 23.55 Uhr möglich. Die Teilnahme erfolgt durch Eingabe der richtigen Lösung in einem E-Mail an gewinnspiel@oegb.at oder der Abgabe einer Postkarte. Bei Gewinn erfolgt die Verständigung über die angegeben E-Mailadresse. Die Gewinnermittlung erfolgt am 3. Oktober 2022 Die Preise sind: ein Rucksack mit Goodies der Produktionsgewerkschaft, ein Goodiebag der PRO-GE und dreimal 10-Euro-Gutscheine der ÖGB-Kartenstelle.

Pro Teilnehmer:in wird nur ein Preis vergeben.

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, A-1020 Wien. Die Gewinner:innen werden durch Verlosung ermittelt und per E-Mail verständigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kann nicht in Bargeld abgelöst werden. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, wird kein Gewinn ausgeschüttet. Die Gewinner:innen erklären sich durch ihre Teilnahme einverstanden, dass deren oben angegebene Daten zur Gewinnabwicklung verarbeitet wird. Der:die Gewinner:in erklärt sich bereits jetzt mit der Kontaktaufnahme zum Zwecke der Klärung der Gewinn-Versandmodalitäten einverstanden. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht. 

 

Stand: 01.09.2022