
Was eine Arbeitsstiftung ist und was sie dir bringt
Die von der Bundesregierung groß angekündigte Corona-Arbeitsstiftung ist in Wahrheit gar keine klassische Arbeitsstiftung, sondern die Aufstockung bestehender Maßnahmen. Dabei ist die Idee von Arbeitsstiftungen ein jahrzehntelanges, bewährtes sozialpartnerschaftliches Modell, um Menschen vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Arbeitsstiftungen schaffen Ausbildungsmöglichkeiten für arbeitslose Menschen und unterstützen sie bei der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes.
Was ist eine Arbeitsstiftung?
Die Arbeitsstiftung ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das regelmäßig im Zusammenhang mit Sozialplänen beschlossen wird. Nämlich dann, wenn ein Unternehmen einen großen Personalabbau plant und eine weitere Beschäftigung von MitarbeiterInnen nicht mehr möglich ist (Outplacementstiftungen). Die Maßnahmen zur Weiterqualifizierung, Umschulung oder beruflichen Neuorientierung werden im Rahmen einer Arbeitsstiftung zur Verfügung gestellt.
Arbeitsstiftungen kommen auch im umgekehrten Fall zum Einsatz, wenn Unternehmen einen großen Mangel an Arbeitskräften haben. Dann werden unter aktiver Einbindung des personalaufnehmenden Unternehmens vorgemerkte Arbeitslose für schwer zu besetzende, offene Stellen vorqualifiziert (Implacementstiftungen).
Ziel von Arbeitsstiftungen ist:
- einen Beitrag zur beruflichen Neuorientierung und Höherqualifizierung von arbeitslosen Personen mit dem Ziel der Reintegration in den Arbeitsmarkt zu leisten,
- den Strukturwandel in einer Region oder zwischen personalaufnehmenden und personalabbauenden Unternehmen durch zielgerichtete Qualifikation zu unterstützen,
- die Einbindung eines oder mehrerer von einem größeren Personalabbau bzw. Personalaufbau betroffenen Unternehmen bzw. von regionalen arbeitsmarktpolitischen Akteuren und Gebietskörperschaften in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
Wer gründet eine Arbeitsstiftung?
In der Regel gründen ein oder mehrere Unternehmen, die einen größeren Personalabbau planen, in Zusammenarbeit mit Geschäftsführung, Betriebsrat, Belegschaft, Regierung und Arbeitsmarkservice eine Arbeitsstiftung. Die Finanzierung erfolgt meist durch Mittel der Arbeitgeber und des AMS. Es können sich beispielsweise auch mehrere Unternehmen einer Region oder einer Branche zu einer Arbeitsstiftung zusammenschließen.
Zusätzlich gibt es auch dauerhaft eingerichtete Stiftungen wie die Stahlstiftung der voestalpine, die Beschäftigten, die aufgrund struktureller Veränderungen ihre Arbeitsplätze verlieren, ein Auffangnetz bieten.
Wie funktioniert eine Arbeitsstiftung?
Nach einer Orientierungsphase von üblicherweise maximal sechs Wochen können im Rahmen der Arbeitsstiftung bis zu drei Jahre lang Weiterbildungen und Ausbildungen wie eine Lehre oder ein Studium absolviert werden. So haben auch hochqualifizierte SpezialistInnen die Chance, wieder in anderen Bereichen am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und ihren Lebensstandard zu halten. Je mehr der Arbeitgeber investiert, desto mehr Leistungen können für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.
Die Teilnahme an einer Arbeitsstiftung ist freiwillig und versteht sich als Angebot für jene ausgeschiedenen ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Für die Dauer der Stiftungsteilnahme verlängert sich der Anspruch auf das Arbeitslosengeld auf maximal drei (allenfalls sogar auf vier) Jahre. Dazu muss die Arbeitsstiftung von der zuständigen Landesgeschäftsstelle des AMS mittels Bescheid anerkannt werden.
Finanzielle Unterstützung für TeilnehmerInnen
StiftungsteilnehmerInnen erhalten Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, in der Höhe ihrer bisherigen Leistung. Wenn das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe aber sehr niedrig sind, kann es sein, dass die sogenannte „Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts” (DLU) die finanzielle Absicherung für die StiftungsteilnehmerInnen gewährleistet.
Die DLU beträgt 2020:
- 11,42 € für Jugendliche vor Vollendung des 18. LJ (bei 30 Tagen pro Monat also 342,60 €)
- 18,55 € für Erwachsene, die mindestens 16 aber weniger als 25 Maßnahmenstunden pro Woche umfassen (bei 30 Tagen pro Monat also 556,50 €) und
- 26,39 € für Erwachsene, die mindestens 25 Maßnahmenstunden pro Woche umfassen (bei 30 Tagen pro Monat also 791,70 €).
StiftungsteilnehmerInnen erhalten außerdem eine monatliche Zuschussleistung von 60 Euro, die vom Unternehmen finanziert wird. Stiftungsordnungen können aber höhere Zuschussleistungen enthalten, wie z. B. bei der WAFF-Implacementstiftung „Wiener Fachkräfteinitiative“ oder der AUFLEB-Stiftung „JUST2Job“, wo Zuschüsse bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich sind.
Die Arbeitsstiftungen werden über Stiftungsträger abgewickelt. In Wien ist beispielsweise der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond (WAFF) gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) dafür zuständig. In den Bundesländern ist das unterschiedlich geregelt.
Der Beginn der Arbeitsstiftungen
Die voestalpine-Stahlstiftung war im Jahr 1987 eine der ersten Arbeitsstiftungen in Österreich. Im Jahr 1995 wurde im Zuge des österreichischen EU-Beitritts die „AUFLEB“ als gemeinsame Stiftung von WKÖ und ÖGB, ursprünglich für die gesamte Lebensmittelbranche eingerichtet. In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt der Stiftung bei der Abwicklung von Jugendstiftungen für junge Arbeitslose, die lediglich über einen Pflichtschulabschluss verfügen. Diesen soll mittels der Stiftung ein Lehrabschluss ermöglicht werden, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt signifikant zu erhöhen.
Heute sind Arbeitsstiftungen, zusätzlich zum Sozialplan, ein viel genutztes gewerkschaftliches Modell für den Krisenfall, um arbeitslose Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen.