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Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze und Einkommen 
Wer lange in Kurzarbeit war, kann einen Langzeit-Kurzarbeits-Bonus von 500 Euro beantragen ÖGB

500 Euro Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Mit der Corona-Kurzarbeit konnten während der Corona-Pandemie die Jobs sehr vieler ArbeitnehmerInnen gerettet werden. Trotzdem mussten viele auch monatelang mit Einkommenseinbußen leben. Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ist eine Unterstützung für diese Betroffenen.

Das sind vor allem Beschäftigte in der Gastronomie, Hotellerie, Luftfahrt, Sport und Freizeit oder Kultureinrichtungen. Beim Langzeit-Kurzarbeits-Bonus handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Wer qualifiziert sich für den Bonus? 

Jene, die sich von 1. März 2020 bis 30. November 2021 für mindestens 10 Monate und im Dezember 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit befanden, können den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus von 500 Euro beantragen. 

Voraussetzung ist außerdem, dass das Einkommen (sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage) im Dezember 2021 höchstens 2.775 Euro brutto betrug.

Bei Fragen zum Langzeit-Kurzarbeits-Bonus: ÖGB-Hotline: 0800 22 12 00 60, www.jobundcorona.at oder kurzarbeit@vida.at

Wie läuft die Beantragung?

  • Die Gewerkschaft vida unterstützt alle Mitglieder bei der Beantragung des Langzeit-Kurzarbeits-Bonus. Unter kurzarbeit@vida.at können sich Gewerkschaftsmitglieder und alle, die es werden wollen, über den Bonus informieren. Hilfe bietet die ÖGB- Hotline: 0800 22 12 00 60

  • Die elektronische Antragstellung ist seit 11. April 2022 möglich. Für die authentifizierte elektronische Antragstellung benötigen Antragstellerinnen und Antragsteller eine Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte. Zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im Juni 2022) ist auch eine Antragstellung mit persönlicher Benachrichtigung per Post vorgesehen.

  • Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus kann bis längstens 31. Dezember 2022 beantragt werden.

  • Es handelt sich um eine personenbezogene Beihilfe. Das heißt, die Beantragung erfolgt durch die Dienstnehmerin oder den Dienstnehmer und nicht über den Betrieb. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, es ist keine stellvertretende Antragstellung möglich. 
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Mehr Information auf der Seite des Arbeitsministeriums und auf www.jobundcorona.at

 

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