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ÖGB

Corona

Kurzarbeit schützt Hunderttausende

588.205 Menschen waren in Österreich zum Höhepunkt der Corona-Krise ohne Arbeit. Dass es nicht dreimal so viel waren, ist nur der Kurzarbeit zu verdanken.

Die von den Sozialpartnern verhandelte Kurzarbeit war eine der ersten Corona-Maßnahmen, die im März beschlossen wurden – massenhaft Kündigungen und Entlassungen wurden damit verhindert. Denn zur Höchstphase waren rund 1,3 Millionen ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit, Ende September immer noch Hunderttausende.

Weil sich der Arbeitsmarkt leider auch nicht so schnell erholen wird, haben die Gewerkschaften auf eine weitere Verlängerung des bereits im Sommer einmal adaptierten Modells gedrängt und einiges erreicht. Die sogenannte Kurzarbeit III kann seit 1. Oktober für maximal sechs Monate in Anspruch genommen werden. Die Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 Prozent des letzten Nettoentgelts vor der Kurzarbeit im internationalen Vergleich großzügig. Lehrlinge bekommen unabhängig von ihrer Arbeitszeit 100 Prozent. 

Arbeitszeit zwischen 30 und 60 Prozent 

Die Arbeitszeit in der Kurzarbeit kann jetzt zwischen 30 und 80 Prozent liegen, sie bezieht sich immer auf die Normalarbeitszeit vor Beginn der Kurzarbeit. Eine kürzere Arbeitszeit ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Sozialpartner möglich – zum Beispiel bei existenzbedrohenden Umsatzeinbußen. Flexible Arbeitszeitmodelle müssen an die Kurzarbeit angepasst werden. 

Neu: Aus- und Weiterbildungspflicht  

Neu ist die Verpflichtung für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit, eine vom Arbeitgeber angebotene Weiterbildung zu absolvieren, die sich an der Normalarbeitszeit orientieren muss. Kurse, die mehr Zeit in Anspruch nehmen, müssen extra vergütet werden. Wird diese Ausbildung unterbrochen, etwa weil die Auftragslage im Unternehmen mehr als Kurzarbeit braucht, haben die ArbeitnehmerInnen Anspruch darauf, die Ausbildung innerhalb von 18 Monaten abzuschließen. 

Missbrauch verhindern 

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian war es wichtig, bei den Kurzarbeitsanträgen der Unternehmen darauf zu achten, „dass es kein Durchwinken mehr geben darf“. Auch in diesem Punkt haben die Gewerkschaften sich durchgesetzt, Missbrauch ist kaum noch möglich. Unternehmen müssen nämlich im Kurzarbeitsantrag an das AMS die wirtschaftliche Notwendigkeit mit einer Prognoseberechnung begründen und auch Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorlegen. Werden mehr als sechs MitarbeiterInnen zur Kurzarbeit angemeldet, müssen die Angaben von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. 

Kriseninstrument treffsicherer gemacht 

„Die Kurzarbeit hat sich seit Ausbruch der Pandemie in Österreich bewährt“, sagt der ÖGB-Präsident: „Die Gewerkschaften haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dieses Kriseninstrument, um das uns viele Länder in Europa beneiden, weiterzuentwickeln und treffsicherer zu machen. Das hilft uns, das wichtigste Ziel zu erreichen: möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten.“